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Zum Spielen außerhalb der Schulzeit wurde meiſt unſer Schulhof benutzt; an beſonderen Tagen zogen die Schüler nach den Höhen von Eulbach und von Aſſelbrunn zum Fuß⸗ und Schleuder⸗ ballſpiel hinauf.
Die Badegelegenheit, die uns die Herren Fabrikanten Rexroth auf ihrem Eigentume er⸗ möglichten, wurde lange und eifrig benutzt; auch übten ſich mehrere Schüler im Schwimmen. Be⸗ ſonderer Dank ſei allen Herren geſagt, die ſich freiwillig in die Aufſicht teilten.
Unſere Heizanlage, die wiederholt, ſo zuletzt während der Weihnachtsferien, ſorgfältig re⸗ pariert werden mußte, brachte in dieſem Winterhalbjahre verhältnismäßig wenige Störungen; doch wollen wir hoffen, daß die Luftheizung, die unſerer Anſtalt nach beſten Kräften ein viertel Jahr— hundert gedient hat, im nächſten Sommer durch eine zeitgemäße Zentralheizung erſetzt wird.
Den Vertretern der Gemeinde Michelſtadt, die größere Arbeiten in unſerem Schulgebäude und Schulhofe ausführen ließ, den Buchhändlern, die Bücher und andere Erſcheinungen ihres Ver⸗ lages einſandten oder uns Freiexemplare für weniger bemittelte Schüler überließen, allen denen, die im Laufe dieſes Schuljahres beſonderes Intereſſe für unſere Anſtalt zeigten, ſagen wir unſeren beſten
Dank.
Nach einer Verordnung Großh. Miniſteriums ſoll den Eltern aller Schüler zu Anfang eines jeden Halbjahres bekannt gegeben werden, an welchen Wochentagen ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, damit die Eltern von den Fortſchritten ihrer Söhne durch Einſicht in deren ſchriftliche Leiſtungen fortlaufend Kenntnis nehmen können. Auf der erſten Seite der Hefte für die Klaſſenarbeiten, die in beſtimmten Zwiſchen⸗ räumen geſchrieben werden, ſind die Wochentage angegeben, an denen die Arbeit geſchrieben und den Schülern zenſiert zurückgegeben werden ſoll.
Wiederholt wurde uns von Eltern der Wunſch geäußert, es möchten ihnen, wie früher üblich, ungenügende ſchriftliche Arbeiten ihrer Söhne zur Unterſchrift vorgelegt werden. Wir ſind bereit, ſolches im nächſten Schuljahre zu tun, wenn uns dieſer Wunſch von Eltern unſerer Schüler perſönlich ausgeſprochen wird.
Der Lehrerrat kann bis zu 5% der letztjährigen durchſchnittlichen Schülerzahl Freiſtellen in ganzen oder ſog. halben Stellen vergeben. Solche Befreiungen von der Entrichtung des Schul⸗ geldes werden immer nur für ein Jahr bewilligt und ſetzen gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Betragen des Schülers voraus. Die Geſuche, die auch von den ſeitherigen Inhabern erneuert werden müſſen, ſind vor dem 10. Mai d. J. an die Direktion zu richten.
Wir ſehen uns veranlaßt, immer wieder darauf hinzuweiſen, daß der fakultative Latein⸗ unterricht, der an unſerer Anſtalt in den unteren Klaſſen nach dem Lehrplane eines Gymnaſiums in den Klaſſen III b— II a nach dem Lehrplane eines Realgymnaſiums z. Zt. erteilt wird, in Klaſſe VI beginnt, in die die Schüler mit dem neunten Lebensjahre eintreten ſollen. Die Eltern der Schüler, die an dem Lateinunterricht teilnehmen ſollen, erſuchen wir, uns ſolches mündlich oder ſchriftlich mitteilen zu wollen..
V. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr nimmt der Direktor Samstag den 21. April vormittags von 9 Uhr an in ſeinem Amtszimmer im Realſchulgebäude entgegen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet Montag den 23. April vormittags von 9 Uhr an ſtatt.
Jeder Schüler hat bei ſeiner Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, die Beſcheinigung der erſten Impfung und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Der Unterricht beginnt Dienſtag den 24. April vormittags 9 Uhr.


