Jahrgang 
1906
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Nach dem Lehrplan für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen vom Jahre 1899 nehmen dieſe Anſtalten in die unterſte Klaſſe(Sexta) Knaben auf, die das neunte Lebensjahr vollendet haben. Doch können bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die ſpäteſtens bis zum nächſten 30. September das neunte Lebensjahr vollenden.

Dei dem Eintritt in die unterſte Klaſſe(Sexta) ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.(Die in die Lateinabteilung eintretenden Schüler müſſen außerdem die Fähigkeit nachweiſen, Lateiniſch zu ſchreiben und zu leſen);

b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗

kommenden Wörter;

c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur

der Haupttempora;

d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

In die mit der Realſchule verbundene Vorſchule(1.3. Schuljahr) werden in der Regel nur im Frühjahr Knaben aufgenommen, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden.

Großherzogliche Direktion der Realſchule Dr. Gerhard.

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