Jahrgang 
1888
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nicht zeitig genug entſcheiden, ob der Sohn die gymnaſiale oder reale Richtung der Ausbildung ein⸗ ſchlagen ſoll, ſondern unſchlüſſig zwiſchen beiden Richtungen hin⸗ und herſchwanken, oder auch dann noch bei der gymnaſialen Richtung beharren, wenn ſich bei dem Schüler weder die erforderlichen Anlagen, noch ein entſchiedener Wille kundgegeben haben. Obwohl die geiſtige Entwicklung in beiden Richtungen nach denſelben Geſetzen erfolgt und nur an verſchiedenen Lehrſtoffen geübt wird, ſo fordert doch jede derſelben, wenn ſie zu einem höheren Ziele geführt werden ſoll, eine beſondere Beanlagung und eine entſchiedene Bethätigung des Willens. So lange daher unſere höheren Schulen nicht die von mancher Seite geforderte Einrichtung haben, daß die Grundlagen jeder höheren Bildung in der gymnaſialen Richtung gelegt werden und erſt in reiferem Alter die beiden Richtungen auseinandergehen, eine Ein⸗ richtung, die zwar viel für ſich hat, weil ſie eine gewiſſe Gleichartigkeit der Bildung geben würde, die aber nicht durchführbar iſt, weil die höheren Bildungsbedürfniſſe zu verſchieden ſind, ſo lange werden die Eltern ſchon frühe vor die Beantwortung der Frage geſtellt, nach welcher Richtung ihr Sohn ent⸗ wickelt werden ſoll. Es würde indeſſen ſehr wertvoll ſein, wenn die Entſcheidung dieſer Frage wenigſtens bis zum Ablauf des 12. Lebensjahres, dem Normalalter für den Eintritt in die IV. Klaſſe der Real⸗ ſchule, in der eine weitere neuere Sprache, die engliſche, hinzutritt, verſchoben werden könnte, wenn alſo wenigſtens in der oberen Abteilung der Vorſchule und in den zwei Unterklaſſen der Realſchule gymnaſiale Abteilungen mit der Realſchule verbunden werden könnten. Wie die Verhältniſſe jetzt noch liegen, müſſen wir entſchieden allen Eltern raten, wenn ſie nicht ganz beſtimmt wiſſen, daß ihre Söhne keine weitere höhere Lehranſtalt, ein Gymnaſium oder ein Realgymnaſium, beſuchen ſollen, ſie die drei unteren Ab⸗ teilungen des fakultativen Lateinunterrichts beſuchen zu laſſen. Sie haben dann Gelegenheit zu beobachten, ob ſich ihre Kinder überhaupt dazu eignen, eine weitere Bildung anzuſtreben. Wer ſchon in dieſen Ab⸗ teilungen Schwierigkeiten bei der Erreichung der Ziele hat, den ſollte man mit der weiteren Fort⸗ führung der lateiniſchen Sprache verſchonen, zumal nun in der IV. Klaſſe eine zweite neuere Sprache, die engliſche, hinzutrit. Wer aber mit einer gewiſſen Leichtigkeit den verſchiedenen Forderungen auf dieſen Stufen genügt, den ſollten die Eltern, im Falle ſie die gymnaſiale Richtung wählen wollen, frühzeitig durch Privatunterricht in der lateiniſchen, eventuell in der griechiſchen Sprache ſoweit zu fördern ſuchen, daß ſie nach Abſolvierung der III. Klaſſe in eine ihrem Alter entſprechende Klaſſe des Gym⸗ naſiums eintreten können. Jedes Schwanken in dieſer Beziehung muß ſchaden. Aus allen dieſen Er⸗ wägungen ergibt ſich die Notwendigkeit, daß die Eltern öftere Erkundigungen über den geiſtigen Stand⸗ punkt ihrer Kinder in der Schule einziehen müſſen und nicht abwarten dürfen, bis ſie denſelben durch die Zeugniſſe, oder durch die Verſetzungen erfahren. Dieſes gegenſeitige Verſtändnis zwiſchen Schule und Haus iſt aber auch aus einem anderen Grunde notwendig. Die Schule vollzieht ihre Einwirkungen auf eine große Zahl von Schülern und bemißt ſie nach einem mittleren Schlag von Schülern; ſie kann ſich bei einzelnen Schülern nicht allzu lange aufhalten, obgleich ja die kleineren Schulen wegen ihrer ge⸗ ringeren Frequenz eher in der Lage ſind, auch den ſchwächeren Schüler zu berückſichtigen. Die Forderung aber, jeden Schüler nach ſeiner Individualität zu behandeln, iſt in der öffentlichen Schule nicht durch führbar. Gerade deshalb iſt aber auch dieſes Verſtändnis zwiſchen Schule und Haus notwendig, damit die Eltern rechtzeitig erfahren, wo ein individuelles Eingreifen notwendig iſt. Hierdurch läßt ſich in den meiſten Fällen, vorausgeſetzt, daß einigermaßen der gute Wille des Schülers hinzukommt, das Fehlende noch ergänzen und das Ziel erreichen. Die Verſtändigung aber zwiſchen Schule und Haus wirkt nun auch zurück auf den Willen des Schülers und ſpornt ihn an, alle ſeine Kräfte einzuſetzen, um den Wünſchen ſeiner Eltern zu entſprechen. Aus allen dieſen Betrachtungen erkennen Sie, hohe und hochge ehrte Anweſende, daß die Schule zur Erreichung ihrer Ziele der Mitwirkung des elterlichen Hauſes nicht entbehren kann. Die Mitwirkung desſelben beſteht aber hauptſächlich darin, daß die Eltern die geeignete häusliche Überwachung beſorgen, ihre Kinder zu nützlicher Thätigkeit anhalten, ſie vor un⸗ nützen Zerſtreuungen und vorzeitigen Genüſſen hüten, ſie bewahren vor ſchlechtem Umgang, daß ſie planmäßig verfahren und eine den Anlagen und Kräften des Kindes entſprechende Richtung der Aus⸗ bildung mit Conſequenz verfolgen, daß ſie ſtets Fühlung mit der Schule und den Lehrern behalten, da⸗ mit ſie rechtzeitig ihre Maßregeln wegen des weiter einzuſchlagenden Weges und etwaiger Nachhilfe ergreifen. Dieſe Thätigkeit der Eltern wird dann in der Folge den großen Segen haben, daß die Eltern