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5. Feſtrede des Directors: Fortſetzung und Schluß des oben angegebenen Themas. 6. Geſang: Die Wacht am Rhein von Wilhelm. 7. Geſang: Heil unſerm Fürſten Heil!
Seine Königliche Hoheit der Großherzog geruhten zu dem Allerhöchſten Geburtsfeſte dem Unter⸗ zeichneten das Ritterkreuz 1. Klaſſe des Verdienſt⸗Ordens Philipps des Großmüthigen Allergnädigſt zu verleihen.—
Dienstag, den 22. September, machten der Unterzeichnete und Reallehrer Dr. Reutzel mit den Schülern der zwei Oberklaſſen eine größere Fußtour zur Beſichtigung einiger erſt jüngſt aufgefundenen römiſchen Niederlaſſungen. Wir fuhren mit dem erſten Zuge nach König, wo Herr Bezirksfeldwebel Gieß, der in der freundlichſten Weiſe die Führung übernommen hatte, mit uns zuſammen traf. Von da gingen wir durch das Kimbacher Thälchen, ſtiegen dann, Kimbach und Haingrund rechts laſſend, zur Höhe hinauf, an verſchiedenen germaniſchen Gräbern vorüber zu einer römiſchen Niederlaſſung, deren Grundmauern zum Teil wohlerhalten aufgefunden worden ſind. Nach kurzer Raſt marſchierten wir dann nach der Höhenſtraße an verſchiedenen römiſchen Wachttürmen vorüber zum Kaſtell bei Lützelbach. Hier fanden wir noch Reſte der Umwallung, einen großen Thürſtein, Reſte eines Bades und eines Brunnens. Hierauf kehrten wir in der vorzüglichen Wirtſchaft von Horn in Lützelbach ein und erholten uns bei einem guten Glaſe Wein und Bier von den Anſtrengungen des Marſches. Erſt gegen 5 Uhr nachmittags ſetzten wir unſeren Marſch durch das liebliche Mühlhäuſer Thälchen fort und gelangten an dem Wamboldt'ſchen Schlößchen vorüber nach Neuſtadt, von wo wir nach kurzer Raſt nach Höchſt gingen, um mit dem letzten Zuge nach Hauſe zurückzukehren.— Die unteren und mittleren Klaſſen hatten an enſelnen Tage, von den Ordinarien geführt, einen Spaziergang in die Umgegend von Michelſtadt gemacht.
Die von dem hieſigen Turnverein erbetene Erlaubnis zur Abhaltung von Turnübungen in der zur Realſchule gehörigen Turnhalle wurde unter den von uns mit dem Schulvorſtande und den Turn⸗ lehrern der Real⸗ und Volksſchule beratenen, vom Großherzoglichen Turninſpector ergänzten und von Großherzoglichem Miniſterium des Innern und der Juſtiz am 4. November 1885 genehmigten Be⸗ dingungen erteilt.
Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 19. November 1885:„Wenn ein Schüler einer höheren Lehranſtalt nach Ablauf des 8. Schuljahres nach dem Urteil der Lehrerconferenz in den weſſentlicheren Unterrichtsgegenſtänden, namentlich in Religion, deutſcher Sprache, Leſen, Rechnen und Schreiben, das Ziel der Volksſchule nicht erreicht hat, ſo iſt er verpflichtet, entweder ein weiteres Jahr in der höheren Schule zu verbleiben, oder noch ein Jahr lang die Volksſchule zu beſuchen. In dem Falle, daß ein ſolcher Schüler nach Ablauf des 8. Schuljahres aus der höheren Schule austritt, ohne das Ziel der Volksſchule erreicht zu haben, iſt der betreffenden Kreisſchulcommiſſion hiervon rechtzeitig Mitteilung zu machen, damit dieſelbe wegen Fortbeſuchs der Volks⸗ ſchule das Geeignete veranlaſſen könne.— Schüler, welche hiernach die früher beſuchte höhere Schule verlaſſen und wegen ungenügender Kenntniſſe noch ein Jahr lang die Volksſchule beſuchen, ſind nach Entlaſſung aus derſelben zum Beſuche der Fortbildungsſchule verpflichtet.“
In dem letzten Vierteljahr 1885 brach hier eine Maſernepidemie aus, die auch einen Teil unſerer Schüler ergriff. Es erkrankten im Ganzen 32 Realſchüler, andere mußten die Schule verſäumen, weil in ihren Familien die Krankheit herrſchte. Der Unterricht wurde hierdurch vielfach geſtört; dennoch wurde derſelbe ohne Unterbrechung fortgeführt. Die Krankheit verlief im Allgemeinen günſtig, ſo daß wir mit Beginn des neuen Jahres mit vollzähligen Klaſſen unſere Arbeit fortſetzen konnten.—
Ane


