Jahrgang 
1886
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19. Wilhelm Tell von Friedrich von Schiller. Act I, Scene II. Stauffacher.......... Karl Schott aus Erbach. Gertrud, ſeine Frau....... Siegfried Harburger aus Hamburg.. 20. Ein Wort vom alten Blücher von Heſekiel, vorgetragen von Wilhelm Schäfer II. aus Breitenbrunn. 21. Geſang: Die Wacht am Rhein von Wilhelm. 22. Wilhelm Tell von Friedrich von Schiller. Act II, Scene II.

Walter Fürſt......... Joſef Frohmann aus Ueberau. Stauffacher......... Karl Schott aus Erbach. Röſſelmann.......... Peter Weber aus Unter⸗Oſtern. Melchthal.......... Löſer Marx aus Reichelsheim. Reding........... Philipp Beck aus Erbach.

Konrad Hunn........ Jakob Meyer aus Michelſtadt.

Auf der Mauer........ Heinrich Wagnex aus. Babenhauſen. Sigriſt........... Wilhelm Bickelhaupt aus Erbach. Meier............ Ludwig Dörr aus Michelſtadt.

Im Hofe.......... Wilhelm Friedrich aus Anelsbach.

Winkelried.......... Jonas Strauß aus Michelſtadt.

23. Geſang: Abſchied vom Walde von Eſſer. 3.

24. Schlußrede des Directors. Offentliche Belobung der Schüler, welche ſich im abgelaufenen Schuljahr durch gutes Betragen, beharrlichen Fleiß und tüchtige Leiſtungen hervorgethan haben, und Entlaſſung der Abiturienten.

. Geſang: Soldatenlied von Kreutzer.

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III. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr beliebe man Montag den 3. Mai, vormittags von 8 Uhr an, bei der Direction im Locale der Realſchule zu machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet an dem genannten Tage nachmittags 2 Uhr ſteatt.

Jeder Schüler hat bei ſeinem Eintritt ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein, die Beſcheinigung der erſten Impfung, und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der erſten und zweiten Impfung vorzulegen.

In Beziehung auf das Lebensalter, ſowie auf die Vorkenntniſſe der in die unterſte Klaſſe der Realſchule aufzunehmenden Schüler verweiſen wir auf die hierauf bezüglichen Beſtimmungen des Normallehrplans für die Großherzoglich heſſiſchen Realſchulen II. Ordnung.

Montag, den 3. Mai, vormittags 10 Uhr, erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahres. Die Aufnahme neuer Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule findet in der Regel nur im Frühjahre ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintretenden Knaben bis zum 30. September das 6. Lebensjahr zurücklegen.

Das Reifezeugnis der Realſchule gibt außer anderen auch die Berechtigung zum einjährig⸗ freiwilligen Militärdienſte. Zur ſicheren Erreichung dieſer Ziele iſt es jedoch ratſam, daß die Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule, oder doch in die unterſte Klaſſe der Realſchule eintreten und alle Klaſſen derſelben durchlaufen.

Großherzogliche Direction der Realſchule. Becker.

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