Jahrgang 
1881
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b. Durch alle Klaſſen gehen Uebungen im mündlichen Vortrag. Die einzelnen Anſtalten haben für ſich einen Kanon aufzuſtellen, welcher die in jeder Klaſſe zu erlernenden und durch Wieder⸗ holung von Zeit zu Zeit zu befeſtigenden Gedichte, und außerdem diejenigen Gedichte enthält, aus welchen dem einzelnen Lehrer eine freie Auswahl gelaſſen wird.

c. Die Grammatik iſt im engſten Anſchluß an die Lektüre zu lehren. Doch iſt ein paſſen⸗ der Leitfaden beim Unterricht zu benutzen.

Formenlehre und Orthographie, Satzlehre und Interpunktion ſind in den Klaſſen VI III zu abſolvieren. Die Formenlehre wird der Hauptſache nach in den Klaſſen VI und V durchgenommen. In Klaſſe IV folgt alsdann eine ausführlichere Repetition derſelben mit fortgeſetzten Uebungen verbunden. Das Wichtigſte über Wortbildung wird für Klaſſe III aufgehoben. Die Satz⸗ lehre wird in Klaſſe VI begonnen und der Hauptſache nach in Klaſſe IV zum Abſchluß gebracht. In Klaſſe III findet eine Repetition derſelben ſtatt. Zur Einübung und Befeſtigung des grammatiſchen Stoffs ſind fortwährend mündliche und ſchriftliche Uebungen anzuſtellen. Die erſteren ſind vorzugsweiſe zu betonen. Die Geſetze des Periodenbau's ſind bei Erklärung der Leſeſtücke und Beſprechung der Auf⸗ ſätze in den Klaſſen III, II und I zu entwickeln. Ein beſonderer Unterricht in der Stiliſtik wird nicht gegeben. Das hiervon Nothwendige wird ebenfalls an den Aufſätzen und Leſeſtücken erläutert.

d. Die ſchriftlichen Arbeiten, bei denen auf allen Stufen eine ſorgfältige und möglichſt verſtändliche Korrektur durch den Lehrer ſtattfinden muß, beſtehen bis zur V. Klaſſe einſchließlich in orthographiſchen und grammatiſchen Uebungen, ſowie in der Wiedergabe kleiner, in der Schule tüchtig vorbereiteter Erzählungen. In der V. Klaſſe kommen noch kleine Beſchreibungen hinzu, zu welchen auch der Unterricht in der Naturgeſchichte Stoff liefert. In den Klaſſen IV und III werden die ortho⸗ graphiſchen und grammatiſchen Uebungen fortgeſetzt und zum Abſchluß gebracht. Die Aufſätze beſtehen in Erzählungen, Beſchreibungen, Vergleichungen, Ueberſetzungen und Bearbeitungen franzöſiſcher Stücke und Schilderungen. Die Aufſätze werden auf dieſer Stufe von dem Lehrer in der Schule nach Inhalt und Anordnung durchgearbeitet. In den beiden oberen Klaſſen wird den Schülern allmählich eine größere Selbſtſtändigkeit gelaſſen. Doch muß auch hier in der Regel eine Beſprechung des Stoffs vorausgehen. Die Themata ſind nur ſolchen Gebieten zu entnehmen, über die der Schüler durch den ſeither genoſſenen Unterricht einen genügenden Ueberblick gewonnen hat.

3. Franzöſiſche Sprache.

Das Lehrziel iſt folgendes: Die Schüler ſollen das Franzöſiſche richtig ausſprechen lernen, mit den Hauptregeln der Grammatik vertraut werden, ſich einen genügenden Wortſchatz aneignen und auch einige Gewandtheit im mündlichen Gebrauch der Sprache erlangen. Sie ſollen ferner mit einigen Stücken der franzöſiſchen Literatur bekannt gemacht werden und die Fähigkeit erlangen, einen nicht allzuſchweren Schriftſteller ohne Vorbereitung kurſoriſch zu leſen, und einfachere deutſche Stücke grammatiſch richtig ins Franzöſiſche zu überſetzen.

Der Unterricht im Franzöſiſchen ſoll im engſten Anſchluß an das Deutſche die Grundlage für die grammatiſche Ausbildung überhaupt liefern.

a. Grammatik. In den Klaſſen VI und V werden mit Benutzung eines Elementarbuchs die Regeln der Ausſprache, die ganze regelmäßige Formenlehre, die gebräuchlichſten unregelmäßigen Zeit⸗ wörter und einige wichtigere Sätze der Syntax durch fortgeſetzte mündliche und ſchriftliche Uebung ein⸗ geprägt. Von Klaſſe IV an wird eine Grammatik eingeführt, die zugleich hinreichenden Uebungsſtoff enthält. Unter beſtändiger Wiederholung des bereits behandelten grammatiſchen Stoffes ſind an der Hand der Grammatik zunächſt in der Klaſſe IV die unregelmäßigen Zeitwörter, die Verbindung der Verben mit avoir und ôtre, ſowie die unperſönlichen und reflexiven Zeitwörter einzuprägen. In Klaſſe III folgt eine eingehende Formenlehre des Subſtantivs, Adjectivs und Adverbs, die Einübung der Zahl⸗ wörter und der Präpoſitionen, ſowie die Regeln über die Wortſtellung. In den Klaſſen II und I wird die Syntax gelehrt und zum Abſchluß gebracht. In der Klaſſe II wird zunächſt die Tempus⸗ und Modus⸗ lehre behandelt.

Der Lehrſtoff der Grammatik wird durch Ueberſetzen der in derſelben enthaltenen Uebungsſtücke und bei der Lektüre den Schülern zu eigen gemacht. In den oberſten Klaſſen werden auch zuſammen⸗ hängende deutſche Stücke ins Franzöſiſche überſetzt.

b. Schriftliche Arbeiten. Die in beſtimmten Zeiträumen anzufertigenden ſchriftlichen Arbeiten ſind ſämmtlich von dem Lehrer zu korrigieren. Dieſelben ſollen abwechſelnd häusliche Exercitien ſein, deren Stoff dem Uebungsbuch entnommen worden, oder Extemporalien, die ſich beſonders an die