Jahrgang 
1875
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fallen, da das Ausſteigen über die Sitzbank erfolgen muß, was bei Knaben ſtörend, bei Mädchen ſogar unziemlich iſt.(Siehe Bericht über öſterreichiſches Unterrichtsweſen.) Wir ſind vielmehr für die durch⸗ gehenden Lehnen, vorausgeſetzt, daß ſie den oben bezeichneten Forderungen entſprechen. Das Heraustreten wird bei der zweiſitzigen Bank ſeitlich geſchehen, bei der mehrſitzigen muß, wie bereits oben erwähnt, ein einfacher Mechanismus die Minusdiſtanz in eine Plusdiſtanz verwandeln, ſo daß der austretende Schüler vor den Mitſchülern heraustreten kann. Was endlich den Lehnenabſtand, d. h. die Entfernung vom inneren Tiſchrande bis zur vorderen Fläche der Kreuzlehne anbetrifft, ſo fordert Fahrner für die kleinſten Knaben 19,5 Cm., dann ſoll ſie um 1,5 Cm. ſteigen bis zu 27 30 Cm. Schildbach ſteigerte das Maß des Lehnenabſtandes von 22 33 Cm. Für die Sitzlänge fordert die Württembergiſche Subſellien⸗ ordnung ⁄12 der Körperlänge, ungefähr 4969 Em. Darnach würde die Länge des zweiſitzigen Subſel⸗ liums betragen 0,98 1,38 Meter.(Siehe Chronik.)

Unter Bezugnahme auf dieſe Grundſätze haben wir nun die Maße der in Betracht kommenden Größen in den drei Abtheilungen der Vorbereitungsſchule, ſowie in den ſechs Klaſſen der Realſchule beſtimmt und ſtellen ſie in folgender Tabelle zuſammen:

örperlänge. ES[=. AS Alter Tp 4 SSSSSES5 85 25 85 Nr. Ktaſſe. Mittel. l iu. 2 l* 5565 8S8 8. I. 7 Abth. 3 d. Vorbereitungsſch. 6 8 130 104 117 5 10 ſ19,5 33,4 23,4 18[29,21 .Abth.2, 7 10 137 110 123,55 5 9 20,5 35,2 24,7 19 30,8 II.[Abth. 1 8 11 137 119 128 9 8 1,1 36,5 25,6 19,6 32 III. Klaſſe VI der Realſchule. 10 13 148 126 137 12 21 22,8 39,1 27,5 21,3 34,2 IV.[Klaſſe V 11 45 160 129 144,5 16 37 24 41,2 28,9 22,5 36,1 v. Klaſſe IV 12 16 170 140 155 415 28 25,8 44,2 30 24,3 38,71 UKlaſſe III 13 16 167 134 150,5) 15 10 25 44,4 30(24,5 37,8 vI(Klaſſe II 15 18 180 153 166,5 8 7 33,3 47,5 33 34,8 41, UKlaſſe I 16 21 180 150 1656 9 4 33 47,1 33 31,5 41,2

Wir bemerken hierzu Folgendes:

Nubrik 1 enthält die Angabe des niedrigſten und hoͤchſten Alters der Schüler.

MRiuübrik 2, 3 und 4 enthalten die Körperlängen in Cm. und zwar 2 die großte, 3 die kleinſte, 4 das arithmetiſche Mittel.

Rubrik 5 und 6 zeigt, wie viele Schüler über, wie viele unter dem Mittel ſind.

Rubrik 7 gibt die Differenz oder Sitztiefe, und zwar iſt nach Schildbach für die unteren und mittleren Klaſſen ¼ für die oberen ½⅛ der Körperlänge angenommen.

Rubrik 8 gibt die Sitzhöhe und zwar nach Fahrner 7/, der Körperlänge.

Rubrik 9 zeigt, daß die Diſtanz überall= 0 iſt.

Rubrik 10 gibt die Sitzbreite, oder den Abſtand der Kreuzlehne vom vorderen Tiſchrande. Wir haben dafür ½ der Körperlänge angenommen.(Württembergiſche Subſellienordnung, ſiehe auch Schild⸗ bach, der die Sitzbreite von 22 33 Em. annimmt.)

Rubrik 14 enthält die Höhe der Kreuzlehne, nämlich 1,5 Cm. weniger als die Differenz.(Fahrner.)

Rubrik 12 endlich enthält die Höhe der Rückenlehne= ¼ der Körperlänge(Württembergiſche Subſellienordnung.)

Aus dieſer Zuſammenſtellung geht hervor, daß wir mindeſtens 6 verſchiedene Subſellien haben müßten, nämlich Nr. 1 für Vorbereitungsſchule III und II, Nr. 2 für Vorbereitungsſchule I, Nr. 3 für Realſchule VI, Nr. 4 für Realſchule V, Nr. 5 für Realſchule IV und III, endlich Nr. 6 für Realſchule II und I. Da die Vorbereitungsſchule ſpäter in zwei Klaſſen von je zwei Abtheilungen zerfallen wird, nämlich die Unterklaſſe 6. 8. Lebensjahr und die Oberklaſſe 8 10. Lebensjahr, ſo empfiehlt es ſich ohnedieß, für die Vorbereitungsſchule zwei verſchiedene Subſellien zu beſtimmen.