Jahrgang 
1875
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g. Eine Wohnung für den Pedellen.

h. Abtritte für die Lehrer.

i. Carcer.

k. Laboratorium für die Schüler im Souterrain unter dem Hörſaal für Phyſik und Chemie mit einem Zugang aus dem chemiſchen Cabinet im Innern des Hauſes.

I. Abtritte für die Schüler nebſt Piſſoirs.

m. Eine Turnhalle.

Die vorhandenen Lehrſäle faſſen nach Abzug der Gänge, Subſellien u. ſ. w. circa 400 Schüler. Da nun dieſes Jahr Real⸗ und Vorbereitungsſchule von circa 250 Schülern beſucht werden, ſo dürfte die Schülerzahl noch um 150 Schüler wachſen, ehe weitere Räume erforderlich würden. Dieſe können dann zunächſt aus dem Feſtſaal, der durch eine Bordwand in zwei Lehrſäle getheilt werden kann, gewon⸗ nen werden. Bei Prüfungen würde dieſe Bordwand einfach herauszunehmen ſein. Außerdem können der Zeichenſaal, der Hörſaal für Phyſik und Chemie im Nothfall zur Unterbringung weiterer Schüler benutzt werden. Sollten ſpäter noch mehr Räume erforderlich werden, ſo iſt vorgeſehen, daß an einem der beiden Seiten des Hauptgebäudes längs der Gänge Flügel angebaut werden können.

In allen Klaſſen ſollen zweiſitzige Subſellien nach dem Muſter derjenigen zu Offenbach eingeführt werden. Dieſe Bank hat den Vortheil, daß ihr die für die Geſundheit der Schuler erforderliche Form gegeben werden kann, ohne daß man auf das Aufſtehen derſelben Rückſicht nehmen muß. Die Schuler treten nämlich einfach auf beiden Seiten aus der Bank heraus, und es kann daher die ſogenannte Diſtanz, die Entfernung zwiſchen der Vorderkante der Tiſchplatte und dem Sitz auf ein Minimum gebracht werden, ein Erforderniß, welches die richtige Haltung des Schülers beim Sitzen und ſeine körperliche Entwicklung noth⸗ wendig verlangt. Außerdem erleichtern dieſe Bänke den Zugang des Lehrers zu jedem einzelnen Schüler und geſtatten dadurch die individuelle Behandlung desſelben. Endlich ſind Störungen der Schüler unter einan⸗ der dadurch aufgehoben, da jeder Verſuch ſofort vom Lehrer bemerkt werden kann. Die Breite der Gänge iſt folgende: Gang längs der Fenſterreihe 0,4 M., Zwiſchengänge 0,5 M., Gang an der hinteren Wand 1 M. Der Raum zum Aufſtellen des Podiums und der Tafelgeſtelle 2,5 M. Die Größe der Subſel⸗ lien richtet ſich nach dem Lebensalter der Schüler und ſind 5 verſchiedene Größenverhältniſſe ange⸗ nommen, ſo daß etwa immer zwei aufeinanderfolgende Klaſſen gleiche Größen der Subſellien haben. Dieſe Größe variirrt in der Breite von 0,72 M. bis 0,87 M., in der Länge von 1,125 1325 M.

Aus dieſen Abmeſſungen und der Anzahl der Schüler in jeder Klaſſe ergab ſich die Tiefe und Länge der Zimmer. Die Dimenſionen der Lehrſäle wechſeln von 67,25 M. Tiefe und 9 9,25 M. Länge. Als Stockwerkhöhe iſt 4,375 M. angenommen, wodurch die Zimmer im Lichten noch etwas über 4 M. hoch verbleiben. Alle Lehrzimmer erhalten von einer Seite das Licht, das den Schülern von der linken Seite einfällt. Die zahlreichen Fenſter erhalten 11,25 M. Breite und 2,25 3 M. Höhe. Da der Zeichenſaal nach Norden liegen muß, ſo erhalten die Lehrſäle das Licht von Oſten oder von Weſten. Das Treppenhaus iſt ſo gelegt, daß es von allen Klaſſenzimmern leicht zugänglich iſt und hat eine Gang⸗ breite von 3 M. Um möglichſte Ordnung auf den Treppen bei Zu⸗ oder Abgang der Schüler zu erzielen, iſt eine Theilung des Treppenlaufes vorgeſehen und dem ungetheilten Laufe eine größere Breite gegeben. Damit der Prüfungsſaal eine entſprechende Größe erhalte, wurden von dem zweiten in den dritten Stock Podeſttreppen auf beiden Seiten vorgeſehen. Der Aus⸗ und Eingang erfolgt in dringenden Fällen durch drei Thüren, wodurch eine raſche Entleerung möglich iſt. Ueber die Art der Feuerung iſt noch kein Be⸗ ſchluß gefaßt worden. Die günſtigen Erfahrungen, welche man hinſichtlich der Luftheizung in Offenbach und Sachſenhauſen zu machen Gelegenheit hatte, machen es indeſſen wahrſcheinlich, daß man dieſer Feue⸗ rungsart den Vorzug geben wird.

Dieſe von Herrn Baumeiſter Lauſter entworfene Skizze iſt dem Vernehmen nach von Großh. Oberbaudirection geprüft und von Großh. Regierung bereits genehmigt worden. Zugleich iſt auch hinſichtlich der Platzfrage der Beſchluß des Gemeinderaths der Großh. Regierung vorgetragen worden. Von unſerer Seite ſind in der letzteren Beziehung folgende Erforderniſſe des Bauplatzes als nothwendig bezeichnet worden:

1. Der Bauplatz muß der Luft und dem Lichte zugänglich ſein. Man wähle daher einen frei⸗

gelegenen Platz, deſſen Untergrund trocken iſt.