Jahrgang 
1875
Einzelbild herunterladen

21

eines Staatszuſchuſſes zu 3% Verzinſung und 1% Amortiſation bei den Ständen befürworten werde. Der Stadtvorſtand war in ſeinen Anſichten hinſichtlich der Beſchaffung geeigneter Lokalitäten getheilt. Der Eine Theil desſelben glaubte das ſtädtiſche Gebäude, welches jetzt als Laudgerichtslokal dient, durch verän⸗ derte Einrichtung und Umbau zu einem Realſchulgebäude herrrichten zu können, der andere Theil desſelben war dagegen für einen vollſtändigen Neubau. Zur Beurtheilung der Frage, welche von beiden Anſichten am billigſten und zweckmäßigſten zu geeigneten Lokalitäten führen werde, wurde von Seiten des hieſigen Stadtvorſtandes eine Commiſſion, beſtehend aus dem

Großherzoglichen Realſchuldirector Becker,

Großherzoglichen Bürgermeiſter Kredel,

Gemeinderath Lang,

Gemeinderath Kredel,

Gräflichen Baumeiſter Lauſter beſtimmt.

Dieſe ſollten zunächſt die in den Nachbarſtädten Offenbach, Sachſenhauſen, Darmſtadt erbauten höheren Schulen an Ort und Stelle einſehen und die dort gewonnenen Anſchauungen und Erfahrungen auf die hieſ. Bedürfniſſe anwenden. Sie ſahen auf ſolche Weiſe ein:

1. Die Realſchule zu Offenbach.

2. Die Mittelſchule zu Offenbach.

3. Die Mittelſchule zu Sachſenhauſen. 4. Die Mittelſchule zu Darmſtadt.

Nach ſorgfältiger Betrachtung aller Einzelheiten dieſer Bauten und nach Einziehung der Erfah⸗ rungen, die dort von den Vorſtänden in verſchiedenen Beziehungen gemacht worden waren, trat die Com⸗ miſſion unter Zugrundlegung der von Großh. Realſchuldirection angegebenen Bedürfniſſe an die oben erwähnte Frage heran und ließ zunächſt durch das techniſche Mitglied, Baumeiſter Lauſter, das vorhin erwähnte Landgerichtslokal unterſuchen.

Man fand, daß die ganze innere Einrichtung, die Stockwerkhöhe, die Fenſteröffnungen, u. ſ. w. ſich zu einem Realſchulgebäude durchaus nicht eignen, daß die Koſten für den Um⸗ und Anbau, ſowie für den Ankauf oder den Neubau eines Landgerichtsgebäudes ſich mindeſtens auf 45000 50000 Gulden belaufen würden. Unter dieſen Umſtänden konnte die Commiſſion nur den vollſtändigen Neubau eines Realſchul⸗ gebäudes vorſchlagen, womit ſich nunmehr der Stadtvorſtand einverſtanden erklärte. Das techniſche Mitglied erhielt darauf den Auftrag, die Skizze eines Realſchulgebäudes, nebſt Abtritten, Piſſoirs und Turnhalle nach den durch die Anſchauung der oben bezeichneten höheren Schulen und unter Zugrundlegung der von Großh. Realſchuldirection gegebenen Bedürfniſſe zu entwerfen und demſelben eine approximative Angabe des Koſten⸗ punktes beizugeben, damit Großh. Staatsregierung auf Grund der einzureichenden Skizze den Ständen wegen Gewährung eines Anlehens zu 3% Verzinſung und 1% Amortiſation Vorlage machen könne, wie ſie es bereits in hochgeneigter Weiſe zugeſagt hatte. Der Gemeinderath ſprach in ſeiner Eingabe hierbei die Bitte aus, hohe Staatsregierung möge ſchleunigſt die zur Gewährung dieſes Anlehens erforderlichen Schritte thun und noch dieſem Landtage Vorlage machen, damit der Bau vor Winter d. J. unter Dach gebracht werden könne.

Dem Vernehmen nack beabſichtigt die Regierung nunmehr den Ständen nicht wegen eines Dar⸗ lehens zu den oben angegebenen Bedingungen, ſondern wegen Gewährung von ½ der Baukoſten Vorlage zu machen.

Zu dem Plan ſelbſt iſt Nachfolgendes zu bemerken:

Die Realſchule ſoll vorläufig aus zwei Vorbereitungsklaſſen und ſechs Realklaſſen beſtehen. Außer⸗ dem ſind vorgeſehen:

a. Ein Feſtſaal zur Abhaltung der Prüfungen, des Actus und anderer Schulfeierlichkeiten.

b. Ein Zeichenſaal mit anſtoßendem Cabinet zur Aufbewahrung der Vorlagen und Modelle.

c. Ein Hörſaal für Phyſik und Chemie nebſt anſtoßendem phyſikaliſchen und chemiſchen Cabinet.

d. Ein naturhiſtoriſches Cabinet.

e. Ein Directionszimmer nebſt anſtoßendem Bibliothekzimmer.

f. Ein Lehrerzimmer.