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hat daher auch Krüger in dem erſten Theile ſeiner Abhandlung ein beſonderes Capitel gewidmet.
Zu dem letzteren Capitel, namentlich zu der gedrängten, mehr andeutenden als aus⸗ geführten Darſtellung auf S. 21— 23. einige Ergänzungen und Zuſätze zu liefern, iſt der Zweck nachſtehender Zeilen. Ich hoffe, dieſelben werden nicht ganz überflüſſig ſein, da es hier recht eigentlich auf einen Indicienbeweis ankommt.
Als natürlichſter Ausgangspunkt bietet ſich mir die Stelle III. 1, 4. ff. dar, an welche ſich die andern noch zu berührenden Stellen leicht anſchließen laſſen.
Faßt man zunächſt den Charakter der hier anhebenden Erzählung ins Auge, ſo fühlt man unwillkürlich eine viel gehobenere, ſubjectivere Haltung durch. Zwar wird äußerlich der in dem ganzen Buche feſtgehaltene Standpunkt nicht verlaſſen, nach welchem das Werk als nicht einmal von einem Augenzeugen herrührend, ſondern auf Berichte von Augenzeugen fußend ſich kundgibt*). Doch iſt das hier Vorgetragene ſowohl der Form als dem Inhalt nach der Art, daß es durchaus auf den Kenophon ſelbſt zurückführt.
Zunächſt ziehen die erſten Worte unſre Aufmerkſamkeit auf ſich. Die Stelle beginnt: II d6 ig v Gœτιει eνο*ν ν»α»os. Nenophon wird hier eingeführt, als ſei deſſelben noch in keiner Weiſe gedacht worden, während er doch, allerdings in untergeordneter Weiſe und zum Theil bei ganz geringfügigen Veranlaſſungen, bereits mehrfach erwähnt iſt: I. 8, 15.(16 2). II.(1, 12 ⁷) 4, 15. 5, 37. 41. Es wird gleich darauf erwähnt, Proxenos habe ihn von Hauſe herbeſchieden, S6vos dορααos, während ſchon früher mehrfach auf das Verhältniß zwiſchen enophon und Proxenos hingedeutet, und in der Beziehung ſelbſt im Allge⸗ meinen Unerhebliches angegeben war. Mit dem Xenophon iſt Proxenos auf einem Spaziergange nach der Mahlzeit, als der aus Argliſt von Ariaeos und Artaozos abgeſandte Bote im Griechen⸗ lager eintrifft(II. 4, 15.); als die Griechen von der verrätheriſchen Gefangennahme ihrer Feldherrn Kunde erhalten, ſchließt ſich den zur Entgegennahme einer königlichen Botſchaft vom Ariaeos vorgeforderten Griechenführern ein Athener Penophon an: 5‿ς¶mμχ⁴ἀ οοο ταἀά 1π³α IIoosgvov(II. 5, 37.) und verlangt gleich nachher vom Ariaeos die Freigebung des Proxenos und Menon(II. 5, 41). Auch an einer ſpätern Stelle wird noch einmal an das Freundes⸗ verhältniß zwiſchen beiden erinnert. Es heißt nämlich in der durch ihren ganzen Inhalt un⸗ verkennbar auf Xenophons Autorſchaft hinweiſenden Einſchaltung, welche von der Verwendung
*) Die allein widerſprechende Stelle VII. 8, 25., wo Einzelne das einen Theilnehmer am Zuge ver⸗ rathende Srr*1ϑον in&rr⸗4.9oy haben ändern wollen, gehört einem ſchon aus andern Grün⸗ den verdächtigen Abſchnitte an. Die erſte Perſon findet ſich ſonſt nur in Schilderungen, wo der Schriftſteller ſein Urtheil als ein über und außerhalb der Sache Stehender ausſpricht, wie I. 2, 5.
9, 22. 24. 28. II. 3, 1. 6, 6. Bemerkenswerth iſt jedoch noch die, ſo weit ich ſehe, noch nicht beach⸗ tete Stelle I. 9, 12.* Tae 02» 1ε†σρι ³ßGᷣάννκ dνi ε 2„0* 16ν&, 2*τεννυμνμμαααν⅔ εα νμααά α lei au ‿νανπιι σσιρ⁵μαηαι 1τ ϑσ, wo der Autor ſich als einen Zeitgenoſſen des Kyros kundgibt, und ſomit unwillkürlich die ſonſt ganz objective Haltung verlengnet.


