Jahrgang 
1850
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von Beiſpielen recht zum Bewußtſein, und man wird doch bei unſrer Art zu denken und zu fühlen, nicht ohne einige Schwierigkeit und Verwunderung ſich in jene Auffaſſung hinein⸗ finden, die der Grammatik ſo offenbare Gewalt anthut, um das Uebergewicht eines an ſich allerdings bedeutſamen Begriffs auch äußerlich gleichſam zur Anerkennung zu bringen*). Tic ꝓεέερνα roε ˙εον* νν⁵νανεe bdσœm ννο π dνοαπνς τασν τυιυμό νννυωĩQςαἀ‿̈νQcvG‿ Plat. Euthyphr. p. 14. Wie ſeltſam würde es doch denen, die mit der griechiſchen Sprache nicht vertraut ſind, erſcheinen, wollte man ihnen zumuthen, das deutſche Object des Empfan⸗ gens, das welche, nicht nur im Genus und Numerus, wozu die innere Nöthigung leicht er⸗ kannt wird, ſondern auch im Caſus, der einem ganz andern Geſetz folgen ſollte, dem vorauf⸗ gehenden, einer andern Ordnung angehörigen Nomen unterzuordnen. Man könnte es einen ungroßmüthigen Mißbrauch der Uebermacht nennen, daß dieſe Gewalt an dem ſchwächſten und unſelbſtändigſten aller Redetheile, dem relativen Pronomen geübt wird; und in der That es iſt auch nichts anderes als die Anwendung des Rechtes des Stärkeren, welches wir ſo wenig auf dem Gebiete des Denkens, wie auf dem des ſittlichen Lebens rühmen wollen. Nur daß in der Sprache die unbewußte Naivetät, welche auf ein geheimes Geſetz der menſch⸗ lichen Natur hindeutet, uns leichter mit der Abweichung von der erkannten Regel verſöhnt.

Hatten wir in dem zuletzt beſprochenen Falle eine Abweichung in der Anwendung der Caſus von ihrem gewöhnlichen Gebrauche zu betrachten, ſo ſtellen wir dieſer eine Abnormität im Gebrauch eines Verbaltempus zur Seite, welche nur in demſelben Grunde eine genügende Erkläͤrung findet. Je mehr man die eigenthümliche Bedeutung des griechiſchen Aoriſtus in ſeiner Beziehung auf einen beſtimmten Fall erkannt hat, deſto mehr muß auf den erſten Blick ſeine Anwendung in ſolchen Stellen befremden, wo allgemeine Erfahrungsſätze ausgeſprochen werden ſollen. Von Homer an, bei dem es heißt Od. 23, 12:

(9 ε) dSiνyra Aqooœ 1τοοπνσασ καά εmππιꝓσσωνσα εε αν εöra, xai τεᷣ νμρσοονεοννα σάσαοοσινννςανειστέένσάασν

durch alle Stadien der Literatur hindurch iſt nichts gewöhnlicher, und doch ſcheint nichts mehr der Natur des Aoriſtus zu widerſtreben. Auch wird die Erklärung, welche unſre Gram⸗ matiker dieſer grammatiſchen Erſcheinung widmen, meiſtens nicht befriedigen: ſie ſprechen faſt nur das Factum ſelbſt aus, und werden daher in denkenden Schülern oft die wohlbegründete Frage übrig laſſen, wie daſſelbe mit den voraufgehenden Definitionen des Aoriſtus in Einklang zu bringen ſei. So ſagt Buttmann§. 124. A. 4.(137. A. 4.):Wenn außer der Er⸗ zählung ein Pflegen oder eine gewöhnliche Erſcheinung in der Welt erwähnt wird, ſo ſteht

*) Man wird an dieſer Stelle keine Ausführung der bekannten Geſetze der Attraction erwarten; es iſt leicht zu erkennen, wie auf jeder Stufe der ausgeſprochene Grund ſich als richtig bewährt. So leuchtet es ein, warum die Subjectscaſus der pronomina relativa, die mit größerer Selbſtändig⸗ keit auftreten dürfen, als die casus obliqui, ſich der fremden Botmäßigkeit nicht leicht unter⸗ werfen.

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