Jahrgang 
1871
Einzelbild herunterladen

10

Tertia. Latein. Die Schüler nahmen in 2 weiteren Stunden an der poetischen Lek- türe und dem grammatischen Unterricht der Secunda theil. Hetzel.

Griechisch. 6 St. Beendigung der regel- mässigen und Einübung der unregel- mässigen Formenlehre. Uebersetzt wurde aus Schenkl's Uebungsbuch N. 68 ff. bis zu Ende, aus Blume's Anleitung S. 1 148 mit Auswahl. Alle 14 Tage ein Schul- exercitium. Lektüre: Von Herbst an Xenoph. Anab. II, von Neujahr an Hom. Od. III, 1 150. Bill.

Französisch. 3 St. Lektüre: aus Lüde- king I die Abschnitte: Briefe, Naturge- schichte u. Geschichte. Eingeübt wurden aus der Schulgrammatik von Plötz die Abschnitte 4-6(Untertertia), 6-8(Ober- tertia). Alle 14 Tage ein Exercitium.

Göttelmann.

Der Turnunterricht wurde während des Sommers in 4, während des Winters vom Monat Februar an in 2 wöchentlichen Stun- den an zwei Abtheilungen(VI a und Va

combinirt, IVa, III a, II a desgl.) ertheilt. Freiübungen, imWinter auch Geräthübungen. Ausserdem wurden in besonderen Stunden geeignete Schüler zum Vorturnen angeleitet. Turnlehrer Weimer. Anmerkung. Das Winterturnen konnte nicht früber beginnen, weil die Turnhalle erst von dem genannten Zeitpunkte an mit Ausschluss anderweiter, der Benutzung entgegenstehender

Verwendung zur Verfügung stand. Die kfer-

richtung derselben, und die Ausrüstung mit

Kletterstangen und einem Reck waren bereits

früher erfolgt.

Den Schwimmunterricht erxtheilte privatim wie früher mit anerkanntem Erfolg an eine Anzahl von Schülern Herr Kuhn. Da die grosse Zahl der Theilnehmendsn es unmöglich machte, für jeden Schüler den Unterricht in eine geeignete Stunde zu legen, so war es sehr willkommen, dass der Turn- lehrer, Herr Weimer, sich bereit erklärte einen Theil des Schwimmunterrichts zu über- nehmen. Der Vorstand der Bade- und Schwimmanstalt ist hierbei den besonderen Wünschen der Direction in danhenswerther Weise entgegengekommen.

C. Disciplin.

Um Gleichmässigkeit in der Leitung, stetes Festhalten an den Anordnungen der

Schule, ein lebendiges Bewusstsein der Schüler über ihre besonderen Pflichten zu fördern, ist eine Schulordnung entworfen worden, welche ihrem ganzen Umfange nach halbjährlich den Schülern bekannt gemacht wird; einzemne Bestimmungen werden nach Bedürfniss von dem Rector oder den Classenlehrern in Erinnerung gebracht.

Die Bezichungen der Schule mit dem Elternhaus, ohne welche weder eine gute Erziehung noch Erfolg des Unterrichts denkbar ist, sind auch in dem vergangenen Schuljahre möglichst gefördert worden und haben in vielen Fällen, wo sich Schwierig- keiten ergaben, ihre Frucht getragen. Als eine wesentliche Unterstützung der Arbeit des Lehrers müssen wir es bezeichnen, wenn die Eltern von dessen Urtheilen über die schriftlichen Arbeiten ihrer Kinder recht oft Kenntniss nehmen. Es wird dadurch weit sicherer ein geregelter Fleiss erzielt, als durch Schulstrafen, welche als ein un- vollkommener Ersatz da eintreten müssen, wo das Ehrgefühl weniger rege, wo der moralische Einfluss von Eltern und Lehrern gehemmt ist oder nicht mit genügendem Nachdruck geübt wird. Jene Urtheile können freilich ebenso wenig wie die Zeugnisse