31
Heilige Ordnung, segensreiche Himmelstochter, Die das Gleiche mit dem Gleichen
Frei und leicht und freudig bindet,
Die der Städtebau gegründet,
Die herein von den Gefilden
Rief den ungeselligen Wilden
Und das teuerste der Bande
Wob, den Trieb zum Vaterlande.
Oder nach religiöser Auffassung: der Staat ist eine der menschlichen Natur entsprechende, gott- gewollte Einrichtung, wie ja auch die Völker des Altertums in ihren Sagen den Staat als ein Ge— schenk der Götter betrachtet haben. Aus beiden Betrachtungsweisen folgt schon, daß es für den Einzelnen unabweisliche, sittliche Pilicht ist, ein inneres, bejahendes Verhältnis zum Staate zu haben oder zu gewinnen. Es folgt aber auch aus der Erkenntnis, und diese Erkenntnis muß jeder Einzelne gewinnen, daß sein persönliches Wohlergehen vom Wohlergehen des Staates ab- hängig ist, und daß anderseits der Staat auf die Hilfe und Unterstützung aller seiner Bürger an- gewiesen ist. Wie der Staat den Einzelnen schützt und fördert an Leib und Leben, Hab und Gut, Recht und Freiheit, wie er schützt und fördert Handel und Verkehr, Industrie und Landwirtschaft, Kunst und Wissenschaft, Unterricht und Erziehung, So ist es sittliche Pflicht des Einzelnen, dem Staate seine Dienste zur Verfügung zu stellen, damit er in der Lage ist, jene hohen Aufgaben zu erfüllen. Wer das nicht erkennt, hat ein geistiges Manko, wer es aber erkennt und nicht danach handelt, hat ein sittliches Manko, ist ein verächtlicher und verwerflicher Drückeberger. Wäre
diese Einsicht nur erst einmal Allgemeingut und in allen lebendig geworden: es stünde besser auch um unsern deutschen Staat.
Wie und wann sollen wir dem Staate dienen? Wir müssen dem Staate dienen immer und überall, mit allen unseren Kräften, vor allem und in erster Linie mit unseren sittlichen Kräften, denn das sind und bleiben die stärksten, aber auch mit den geistigen und schließlich auch mit den materiellen Kräften: Steuern zahlen, um nur einen Punkt zu berühren, mit mehr Bereit- willigkeit und Verständnis und Gewissenhaftigkeit, als es vielfach geschieht. Wir müssen ihm dienen innerhalb und außerhalb unseres Berufes. Aber da die Hauptkräfte des Menschen durch den Beruf in Anspruch genommen werden, so sollen wir vor allem dem Staate dienen durch eine staatstreue und staatsfördernde Berufsauffassung und Berufsausübung. Das ist nicht nur Dilicht der Beamten, dieser in erster Linie, sondern auch der sogen. freien und aller anderen Berufe. Und dabei ist kein Beruf unwichtig oder gar verächtlich, auch nicht der des Straßen-— kehrers und Kanalreinigers, denn er dient ja dem Staate. Vor allem aber natürlich sollen wir dem Staate dienen in den Zeiten der Not und Gefahr. Wenn Kriegsgefahr und wirtschaftliche Not den Staat bedroht, dann hat der Bürger ihen zu dienen mit Gut und Blut.
Diese sittliche Verpflichtung zum Dienst am Staate ist auch nicht abhängig von der je— weiligen Staatsform, ob sie mir gefällt oder nicht. Denn die Staatsform kann wechseln. Die Ge- schichte lehrt bis in die Gegenwart, wie die Völker aller Länder und Zeiten unter Einsetzung ihrer besten Kräfte darum gerungen haben, sich die nach ihrer Ansicht beste, jeweilige Ver- fassung zu geben. Die Staatsform kann wechseln, aber der Staat muß bleiben. Denn der Staat steht höher als die Staatsform. Auch in unserem alten und nun vergangenen Obrigkeits- und Machtstaat haben die Bürger ihre Opfer gebracht an Gut und Blut, Millionen und aber Millionen. Aber sie haben es getan, und das war eine vielleicht verhängnisvolle Schwäche des alten Staates. zum großen Teil nur, weil sie mußten, unter dem Druck der Gewalt. Im neuen Rechtsstaat, wie es ja die Republik sein soll und will, soll der Bürger seine Pflicht tun und Opfer bringen aus innerer Einsicht und Ueberzeugung von der Notwendigkeit opfervoller Pflichterfüllung. Er Soll und kann, mehr als im alten Staate, durchdrungen sein von dem Gefühl, daß er ein lebendiges
Glied des Staates ist, und daß er, wenn er dem Staate dient und nützt, letzten Endes sich selbst dient und nützt.


