Jahrgang 
1903
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5. Verfügung vom 30. September, S. 8157. Die Wahl des Oberlehrers Dr. Schichtel

von der Oberrealschule in Metz zum Oberlehrer der Anstalt ab 1. April 1903 wird genehmigt.(K.)

Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 22. Oktober, S. 8635. Die Zahlung

von Tagegeldern an Beamte bei auswärtiger Beschäftigung betr.

Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 20. Oktober, S. 8737. Bestimmungen

über die Einführung der neuen deutschen Rechtschreibung mit Beginn des Schul- jahres 1903/04.

Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 4. November, S. 6301. Die Bei-

hülfen des Staates zur Förderung wissenschaftlicher Bestrebungen in dem höheren Lehrerstand betr.

Verfügung vom 8. November, S. 9386. Die vorgeschlagene neue Gottesdienstordnung

für die katholischen Schüler wird genehmigt.

Verfügung vom 21. November, S. 8630. Die Behörde genehmigt den Wegfall der

Vorklasse von Ostern 1903 ab(K.)(cf. Abschnitt III.)

Verfügung vom 19. Dezember, S. 10 600. Von allen Lehrern sind Sprechstunden

einzurichten. Die Lehrerkollegien haben zu beschliessen, auf welche Weise den Eltern regelmässige Mitteilungen über den Klassenstand ihrer Söhne gemacht werden sollen(cf. Abschnitt VIII.)

2. Verfügung vom 29. Dezember, S. 10 722. Die Behörde ist mit der vorgeschlagenen

Ordnung der Schuldiener-Angelegenheit einverstanden.(K.)

1903.

.Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 6. Januar, S. 61. Im amtlichen

Verkehr der Behörden ist die neue deutsche Rechtschreibung anzuwenden.

Verfügung vom 18. Januar, S. 181. Wislicenus:Deutschlands Seemacht sonst und jetzt wird als Geschenk Sr. Majestät für einen guten Schüler übersandt.(Cf. Abschnitt III 5.)

Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 19. Januar, S. 331. Die einge-

reichten Bauskizzen für den Neubau des Gymnasialgebäudes werden mit einigen Abänderungsvorschlägen genehmigt zurückgesandt. Die Baupläne u. Kostenanschläge sind hiernach zu entwerfen.(K.)

Verfügung vom 23. Januar, S. 441. Am 12. Februar sind von allen Schülern Zähl-

karten auszufüllen.

Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 23. Februar, S. 1171. Die Ab-

haltung der ersten Reifeprüfung zum Ostertermin d. J. wird genehmigt.(cf. Ab- schnitt III 1.)

Verfügung vom 14. Februar, S. 1420. Abänderungen der Bestimmungen über die

Abhaltung der Schlussprüfung an den sechsstufigen Anstalten.

Verfügung vom 18. Februar, S. 1430. Oberlehrer Michel ist zum archäologischen

Ferienkursus in Berlin einberufen.

Verfügung vom 21. Februar, S. 1497. Die 7 angemeldeten Abiturienten sind zur

Reifeprüfung zugelassen.