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II. Mitteilungen aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.*)
1902.
Verfügung vom 27. April, S. 3631. Die Einführung der Marburger Ferienordnung
vom Schuljahr 1902 ab ist von dem Herrn Minister genehmigt.
2. Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 21. April. S. 3371. Es werden
Bestimmungen über den Leihverkehr der Bibliotheken getroffen.
.Ministerial-Erlass, mitgeteilt durch Verfügung vom 3. Mai, S. 3911. Reisestipendien
für Lehrer der neueren Sprachen betr.
Verfügung vom 8. Juli, S. 6009. Dem Lehrer Rupin ist Urlaub vom 7. bis 19. Juli bewilligt worden.
Verfügung vom 8. Juli, S. 5991. Die Wahl des Beneficiaten Fliegel aus Camberg zum kommissarischen Religionslehrer der Anstalt ab 1. August wird, nachdem das Bischöfl. Ordinariat durch Mitteilung vom 5. Juli, J. O. E. 3457 seine Zustimmung hierzu gegeben hat, genehmigt.(K.)
Verfügung vom 10. Juli, S. 6010. Gegen die Fassung des Statutenentwurfs für den neugegründeten Unterstützungsfonds der Anstalt hat die Behörde nichts einzuwenden. (K.)(siehe Abschn. VI.)
Verfügung vom 17. Juli, S. 6337. Die nachgesuchte Dienstentlassung des zum Direktor der Deutschordenskirche berufenen Oberlehrers Abt zum 1. August wird bewilligt.(K.)
Ministerial-Erlass. mitgeteilt durch Verfügung vom 5. August, S. 6461. Es werden Bestimmungen über die Prüfung von Extraneern behufs Nachweisung der Reife für Prima getroffen.
Verfügung vom 4. August, S. 6581. Abschrift der Allerhöchsten Erlasse in betr. des Nachweises des für die Zulassung zum Offiziersberufe in Heer und Marine erforderlichen Bildungsgrades durch Zeugnisse deutscher höherer Schulen werden übersandt.
Verfügung vom 19. Juli, S. 4684. Die Lehrerkollegien haben dem Unwesen der Schülerverbindungen fortgesetzt die sorgfältigste Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Verfügung vom 16. August, S. 7028, Der dem Lehrer Rupin bewilligte Urlaub wird bis zum 1. Januar 1903 verlängert. Die Vertretung Rupins durch den Lehrer Hehl aus Hattersheim wird genehmigt.(K.)
2. Verfügung vom 19. August, S. 7027. Kandidat Dr. Unbehaun wird der Anstalt für
das Winterhalbjahr 1902/03 zur Fortsetzung seines Probejahres und kommissarischen Beschäftigung überwiesen.
Verfügung vom 6. September, S. 7343. Dem Oberlehrer Dr. Rudolph ist der er- betene Urlaub vom 1. Oktober 1902 bis 31. März 1903 bewilligt worden.(K.)
Verfügung vom 20. September, S. 7810. Kandidat Dr. Schlüter wird der Anstalt als Probekandidat und wissenschaftlicher Hilfslehrer für das Winterhalbjahr 1902/03 überwiesen.
*) Die mit K bezeichneten Verfügungen sind an das Kuratorium, die übrigen an den Direktor der
Anstalt gerichtet.


