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Latein. 6. Ostermann, Lateinisches Ubungsbuch, V. Teil............ 3,00 7. Ellendt-Seyffert, Lateinische Grammatik............... 2,50
Griechisch. 8. Kaegi, Kurzgefaßte Schulgrammatik................. 2,00 9. Kaegi, Ubungsbuch, I, II....................... 2,00
Hebräisch. 10. Gesenius-Kautzsch, Hebräische Grammatik.............. 4,50 11. Kautasch, Ubungsbuch...................*.... 2,75
12. Hebräische Bibel, Wiener Ausgabe.................. 3,00
Französisch. 13. Pltz-Kares, Sprachlehre.................. 1..... 1,60 Englisch. 14. Gesenius, Elementarbuch, Teil I.................... 2,40 Geschichte. 15. Neubauer, Lehrbuch der Geschichte für obere Klassen, 2....... 3,00 7)„) 7)) 71*) 3....... 2,00
Geographie. 46. Debes, Schulatlas........................... 5,00 Mathematik. 17. Uth-Franz, Leitfaden der Planimetrie................. 2,— 18. Schlömilch, Logarithmen....................... 1,30
19. Reidt, Aufgaben-Sammlung...................... 3,25
20. Lieber und Lühmann, Leitfaden, III................. 2,10
Physik. 21. Sumpf, Physik, Ausgabe A...................... 3,70 Gesang. 22. Sering, Ohorbuch......................... 1,80
Außerdem werden benutzt:
Lateinisches Schulwörterbuch von Heinichen-Wagner.
Griechisches Schulwörterbuch von Benseler-Kaegi.
Für die lateinischen und griechischen Klassiker werden im allgemeinen die Teubnerschen Texte ohne Kommentar gebraucht.
Für Ovid: Siebelis, P. Ovidii Nasonis Metamorphoses, Auswahl für Schulen mit erläuternden Anmerkungen.
Für Vergil: Adolf Lange, Auswahl aus Vergils Aeneis.
Für Ciceros Briefe: Adolf Lange, Auswahl aus Ciceros Briefen.
Für Homer: Henke, Die Gedichte Homers, Teubner.
Für Sophokles: Die Ausgaben von Muff.
II. Auswahl aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörde.
Cassel, 24. Juni 1908. Der Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau.
Bei der Abfertigung der Gesuche um Erteilung der Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienst haben sich erhebliche Unzuträglichkeiten dadurch ergeben, daß die Gesuche meistens erst im ersten Vierteljahr des ersten Militärpflichtjahres und dann noch fast durchgängig unvollständig, d. h. nicht mit den vorgeschriebenen Nachweisen ein- gereicht zu werden pflegen. Durch die starke Anhäufung der Gesuche innerhalb eines kurzen Zeitraums und durch die Notwendigkeit, die meisten zur Ergänzung zurück- zugeben, werden die Prüfungskommissionen für Einjährig-Freiwillige nicht nur in unnötiger und unzweckmäßiger Weise belastet, sondern auch vielfach außer Stand gesetzt, die Berechtigungsscheine so zeitig zu erteilen, als es das Interesse der Nach- suchenden erfordert.


