20. sichtlich der Schulgelderhebung in der Weise zu verfahren ist, daß das für das betreffende Vierteljahr gezahlte Schulgeld der ersteren Anstalt verbleibt, und an der zweiten Anstalt für dieses Vierteljahr kein Schulgeld entrichtet wird.“
15. Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 23. Dezember 1905, S. 13381
teilt einen Erlaß des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Gesch. Nr. III, 15666, Berlin W. 9. den 4. Dezember 1905 mit, daß dem 2. Absatz im§ 4 der Bestimmungen vom 25. Januar 1903 über die Vorbereitung für den Königlichen Forstverwaltungsdienst bis zum Schluß der Nr. 1 folgender Wortlaut gegeben wird:
„Dem eigenhändig schriftlich abzufassenden Antrag ist beizufügen:
1. Das Schulzeugnis der Reife oder, wenn ein solches noch nicht vorgelegt werden kann, eine vorläufige Bescheinigung des Leiters der Schule darüber, daß der Antragsteller zur Reifeprüfung im Ostertermin bereits zugelassen worden ist oder zur Reifeprüfung im nächsten Herbsttermin voraussichtlich zugelassen werden wird und seine Klassenleistungen in der Mathematik unbedingt genügt haben.“
16. Königliches Provinzial-Schulkollegium. Cassel, den 28. Dezember 1905, S. 13453:
Dem Professor Zimmermann wird sein Urlaub bis Ostern 1906 verlängert.
17. Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 7. Januar 1906, S. 13140:
Ferienordnung für die höheren Schulen in Cassel:
Schluß des Unterrichts Anfang des Unterrichts Ostern 1906... Sonnabend, den 7. April Dienstag, den 24. April. Pfingsten 1906.. Freitag, den 1. Juni ¹) Donnerstag, den 7. Juni. Sommer 1906.. Freitag, den 6. Juli ¹) Dienstag, den 7. August. Michaelis 1906.. Sonnabend, den 29. September Dienstag, den 16. Oktober. Weihnachten 1906. Sonnabend, den 22. Dezember²) Dienstag, den 8. Januar 1907. Ostern 1907... Sonnabend, den 23. März Dienstag, den 9. April 1907.
18. Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 31. Januar 1906, S. 1175, S. 1212,
S. 1235: Der Herr Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten hat den Oberlehrern
Sunkel, Sandrock und Watermeyer den Charakter als Professor verliehen. 19. Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 22. Januar 1906, S. 13451 übersendet: Erlaß des Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten, Berlin, den 11. Dezember 1905, U. II, 3631, betreffend die„Vereinbarung über den Austausch deutscher und französischer Lehramtskandidaten zur Förderung des fremd- sprachlichen Unterrichts an den höheren Knabenschulen beider Länder.“ „Das Abkommen mit der englischen Regierung entspricht in den wesentlichen Punkten dem Vertrage mit der französischen Unterrichtsverwaltung.“
¹) Der Unterricht ist an diesem Tage unverkürzt durchzuführen. ²) Der Unterricht ist am Mittage des 22. Dezember zu schließen.


