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Das rechte Auge muß vollkommen fehlerfrei sein(volle Sehleistung, keine Brechungsfehler). Auf dem linken Auge darf die Sehleistung nicht weniger als ¼ der regelrechten betragen. Kurzsichtigkeit auf dem linken Auge, bei welcher der Fernpunktsabstand 70 cm oder weniger beträgt, schließt vom Eintritt in den Forstverwaltungsdienst aus.“
.Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 25. Mai 1905, S. 5360:
Bis auf weiteres hat der Vormittagsunterricht auch während der Monate Juni, Juli und August um 8 Uhr zu beginnen. Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 3. Juli 1905, S. 7161: Der wissenschaftliche Hilfslehrer Karl Gonnermann wird zum Ober- lehrer vom 1. Juni ab ernannt. Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 8. Juli 1905, S. 7301 teilt mit, daß der Herr Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten durch Erlaß vom 1. Juli U. II, Nr. 11900 dem Wilhelms-Gymnasium zum Ankauf eines zweiten Schüler- Ruderbootes einen außerordentlichen Zuschuß von 600 Mark bewilligt hat. Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 11. August 1905 teilt mit, daß der Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten, Berlin, den 2. August, U. II, 12152 den Kostenbetrag für die Anlage eines Fahrradschuppens zur Benutzung durch die Schüler bewilligt hat.
Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 6. Oktober 1905, S. 10454 über-
weist den Kandidaten des höheren Schulamts Carl Müller dem Wilhelms- Gymnasium zur Ableistung seines Probejahrs. Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel. den 11. Oktober 1905, S. 10610 über- weist den Kandidaten des höheren Schulamts Dr. Ernst Bickel unter gleich- zeitiger Aufnahme in das hiesige pädagogische Seminar dem Wilhelms-Gymnasium behufs seiner praktischen Ausbildung. Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 27. Oktober 1905, S. 11110: Der Seminarkandidat Dr. Wilhelm Israel bisher am Friedrichs- Gymnasium wird bis auf weiteres dem Wilhelms-Gymnasium überwiesen. Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 30. Oktober, S. 10209: Dem Professor Zimmermann wird der erbetene Urlaub zur Herstellung seiner Gesundheit für das laufende Vierteljahr bewilligt.
Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 18. November 1905, S. 11944 teilt mit, daß der Herr Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten durch Erlaß vom 7. November U. II, Nr. 13139 dem Direktor Dr. Vogt den erbetenen weiteren Urlaub bis zu Ostern 1906 bewilligt hat.
Königliches Provinzial-Schulkollegium, Cassel, den 4. Dezember 1905, S. 12222 teilt
den Erlaß des Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten, Berlin den 14. November 1905 U. II, 3072 mit:
„Daß vom 1. April 1906 ab bei jedem Übergange eines Schülers von einer höheren Lehranstalt an eine andere— sofern nicht der Anstaltswechsel erfolgt aus Anlaß von Schulstrafen oder um solchen aus dem Wege zu gehen— hin-


