Jahrgang 
1902
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VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

1. Im März 1901 ist an den Tag gekommen, daſs an unserer Anstalt seit einer

Reihe von Jahren unter den Primanern eine Vereinigung zu Trinkgelagen bestanden hat, welche bis ins Kleinste eine Nachahmung der studentischen Verbindungen nach ihrer äuſseren Seite hin darstellte. Infolgedessen haben eine ganze Reihe von Primanern mit Karzer und dem consilium abeundi bestraft werden müssen. Bei der Untersuchung hat sich ergeben, daſs die Eltern mancher Schüler um das ordnungswidrige Verhalten der Schüler gewuſst, es aber nicht verhindert, ja in einigen Fällen es sogar erlaubt und gebilligt haben. Demgegenüber sei hier in aller Kürze auf folgendes hingewiesen:

a)

b)

Der§ 7 Absatz 3 unserer Schulordnung besagt: Die Veranstaltung von Trink- gelagen und jede Teilnahme an denselben sowie alles nächtliche Schwärmen ist verboten.§ 8 Satz 1 lautet: Verbindungen unter den Schülern sind verboten. Die Eltern bescheinigen beim Eintritt ihrer Söhne durch Unterschrift die Kenntnisnahme der Schulordnung. Sie übernehmen damit auch die moralische Verpflichtung, ihrerseits zur Aufrechterhaltung dieser Schulordnung beizutragen. Thun sie das nicht, sondern arbeiten sie indirekt den Ordnungen der Schule entgegen, so können sie sich auch nicht beklagen, wenn die Maſsregeln der Schule zur Aufrechterhaltung ihrer Ordnung gelegentlich nicht nur die Schüler, sondern auch die Eltern in ihren Folgen empfindlich treffen. Es ist im März vorigen Jahres milde gegen die schuldigen Schüler verfahren worden; es ist keiner von der Anstalt verwiesen worden. Im Wiederholungsfalle ist auf diese Milde nicht zu. rechnen. Möge die Warnung beherzigt werden.

Ich wende mich zugleich an alle wohlmeinenden Eltern, Pfleger und Freunde unserer Jugend mit der Bitte um positive Unterstützung in dieser Sache. Jenes Verbot unserer Schulordnung ist ja nicht etwa eine willkürliche oder böswillige Beschränkung der natürlichen Freiheit unserer Schüler, sondern die Erfahrung hat die Notwendigkeit dieses Verbotes gelehrt. Die Schüler unserer oberen Klassen haben täglich fünf bis sechs Stunden auf der Schulbank zu sitzen und während dieser Zeit ihren Geist mit wissenschaftlichen Dingen zu beschäftigen. Dazu kommt eine mehrstündige häusliche Beschäftigung, die teils in Anfertigung schriftlicher Arbeiten, teils in Wiederholungen, teils in Lektüre besteht. Es gehört dazu ein nicht unbedeutendes Maſs körperlicher und geistiger Leistungs- fähigkeit. Diese wird nun durch nichts so sehr herabgesetzt als durch regel- mäſsigen, übermäſsigen Alkoholgenuſs. Dieser ist aber stets mit dem Ver- bindungswesen verbunden. Die meisten Schüler, welche sich mit jenen verbotenen Dingen abgeben, bezahlen dies mit dem Rückgang ihrer Leistungen, oft mit Zeitverlust von 12 Jahren, sie nehmen Schaden an ihrer Gesundheit und manche scheitern gänzlich in ihrer Schullaufbahn. Wer es also gut meint mit unserer Jugend, der helfe der Schule die Schüler vor der Vorwegnahme studentischen Treibens zu bewahren. Alles zu seiner Zeit. Der Gymnasiast ist kein Student.