Jahrgang 
1902
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jahr ein.

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3. Das Königl. Provinzial-Schulkollegium für Hessen-Nassau hat unterm 21. Nov. 1898 Nr. S. 7311 verfügt, dals künftig die Abmeldungen von Schülern spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche eines Unterrichts- Vierteljahres zu erfolgen haben. Doch soll bei dem Abmeldungstermin zu Weihnachten oder Ostern die Frist erst am 2. Januar und am 1. April ablaufen. Diesmal ist also der 1. April der letzte Tag, an welchem Schüler noch abgemeldet werden können. Ist eine Abmeldung in der eingeräumten Frist nicht erfolgt, so tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Viertel-

4. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium für Hessen-Nassau hat sich unter dem 6. Februar 1899 J.-Nr. 260 damit einverstanden erklärt, dafs am Wilhelms-Gymnasium Versetzungen aus einer Osterklasse in eine Michaelisklasse oder um- gekehrt nicht mehr stattfinden. Hinfort bleibt also ein jeder Schüler, der nicht versetzt wird, ein ganzes Jahr in seiner Klasse zurück.

5. Eine Aufnahme nach Sexta findet in diesem Jahre und weiterhin im Herbste nicht mehr statt; es werden also von jetzt an nur noch zu Ostern Sextaner aufgenommen.

6. Das neue Schuljahr wird Dienstag, den 8. April, mit einer gemeinschaftlichen Andacht eröffnet werden. Montag, den 7. April, von 8 Uhr an findet die Prüfung der

neu angemeldeten Schüler statt.

Cassel, den 22. März 1902.

Der Königliche Gymnasial-Direktor. Professor Dr. Vogt.