Jahrgang 
1914
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Eine Verlängerung der Ferienzeit über die angegebene Gesamtdauer ist abzulehnen. Auch die Befreiung einzelner Schüler vom Unterricht ist, sofern sie nicht durch gesundheitliche Rücksichten geboten ist, auf die unbedingt nötigen Fälle zu beschränken. Uberhaupt ist Régelmäßigkeit des Schulbesuchs mit allen geeigneten Mitteln sicher zu stellen.

22. 11. 13. Königliches Provinzial-Schulkollegium übersendet Ministerialverfügung, wonach die Ver- suche, eine freie Arbeit als schriftliche fremdsprachliche Aufgabe in den Reifeprüfungen der Realgymnasien und Oberrealschulen schreiben zu lassen, fortgesetzt werden sollen. Erforderlichenfalls kann dié hierfür gewährte Zeit auf 3 ½ oder 4 Stunden ausgedehnt werden. 5

16. 12. 13. Königliches Provinzial-Schulkollegium übersendet Ministerialverfügung, wonach die spinale Kinderlähmung zu den ansteckenden Krankheiten zu rechnen ist, bei deren Auftreten auch die gesunden Schüler aus den betreffenden Behausungen die Schule nicht besuchen dürfen.

6. 2. 14. Körichiches Provinzial-Schulkollegium übersendet Ministerialerlaß, nach dem alljährlich Leistungsmessungen der Oberprimaner und derjenigen Untersekundaner vorgenommen werden sollen, die mit Abschluß des Schuljahres die Anstalt verlassen. Die sich auf volkstümliche UÜbungen und Schwimmen erstreckenden Ermittelungen sind der Landesturnanstalt zu überweisen.

15. 1. 14. Königliches Provinzial-Schulkollegium übersendet Ministerialerlaß, wonach in die Jahres- berichte der Schulen Angaben aufzunehmen sind, ob und für welche Klassen an der Anstalt neben den lehr- planmäßigen Turnstunden ein freiwilliger Spielnachmittag oder freiwillige Spielstunden während des Sommerhalbjahres oder während des ganzen Jahres eingerichtet sind, und wie groß durchschnittlich die Beteiligung war; welche Schülervereine zur Pflege der Leibesübungen an der Anstalt bestehen und wieviele Mitglieder ihnen im Berichtsjahre angehörten, ob die Anstalt im Berichtsjahre besondere turnerische Ver- anstaltungen(Schauturnen, Spielfest, Wetturnen) veranstaltet hat, ob und welche Wanderungen von den ein- zelnen Klassen unternommen worden sind.

Auch im übrigen ist es erwünscht, wenn die Jahresberichte von besonderen Einrichtungen der Schule und eigentümlichen Versuchen im geistigen Leben der Schule Mitteilungen enthalten.

III. Schulgeschichte.

1. Königliches Provinzial-Schulkollegium. Infolge Berufung des bisherigen Dezernenten an das Königliche Provinzial-Schulkollegium in Berlin ging das Dezernat des Realgymnasiums auf Herrn Provinzial-Schulrat Unruh über.

2. Verwaltungs-Kommission des Realgymnasiums. Die Verwaltungs-Kom- mission verlor durch den Tod des Herrn Stadtrat Stippich, der der Anstalt stets ein besonders warmes Interesse entgegengebracht hat, eines ihrer ältesten Mitglieder. An seine Stelle trat Herr Stadtrat Oberstleutnant z. D. Henrici.

3. Lehrkörper der Anstalt. Ostern 1913 schieden endgültig aus dem Lehrer- kollegium aus die wissenschaftlichen Hilfslehrer Walkhoff, der an das Realgymnasium in Entw. zu Arolsen überging, und Dr. Korn, der dem Gymnasium in Montabaur zugewiesen wurde. Zu derselben Zeit verließen uns der wissenschaftliche Hilfslehrer Karl Weis, um einer Berufung als Oberlehrer an das Augusta Viktoria-Lyzeum und Oberlyzeum zu Saarbrücken Folge zu leisten, und der Kandidat des höheren Lehramts Köhler, der nach Beendigung seines Probe- jahres zur hiesigen Oberrealschule I übertrat. Herr Werr blieb noch dem Realgymnasium zugeteilt, war aber zur Übernahme der Leitung der hiesigen Wenderhold'schen Privatschule das ganze Jahr hindurch beurlaubt. Ebenso blieb weiterhin beurlaubt der Leiter der deutschen Schule für Chinesen in Tsinanfu Dr. Melchers. Als Nachfolger des verstorbenen Professors Stange trat neu in den Lehrkörper ein Herr Oberlehrer Gensch*). Ferner wurden der Anstalt zur Ablegung ihres Probejahres überwiesen die Kandidaten des höheren Lehramts Gustav Martin und Dr. Gerhard Ritter, sowie der franzöõsische Lehramtsassistent Freydier, außerdem am 1. Mai der Kandidat des höheren Lehramts Georg Vilmar.

Zum Herbst schieden die beiden Herren Vilmar und Freydier wieder aus dem Lehr- körper aus, da der erstere an das hiesige Friedrichs-Gymnasium übertrat, während der letztere

*) Hermann Gensch, geboren den 26. Dezember 1886, besuchte nach Ablegung der Reifeprüfung an- der-Luisenstädtischen Oberrealschule zu Berlin die Universitäten Berlin und Freiburg i. B., um sich mathe- matischen und naturwissenschaftlichen Studien zu widmén. In Berlin bestand er im November 1910 die Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen und legte darauf ebendaselbst sein Seminarjahr am Königstädtischen Realgymnasium, das Probejahr an der 5. Realschule ab.