Jahrgang 
1914
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186

Englisch. Hausknecht, The English Scholar(UIIUla); Deutschbein-Willenberg Teil II B 1 und 2(Ulb und Ol). Harnisch-Robertson, Method. engl. Sprachschule, Teil 1(Ulb und O!).

Geschichte. Neubauer, Lehrbuch der Geschichte, Teil 15(IV Ol); Kanon geschichtlicher Jahreszahlen(Ol), Geschichtsatlas(IV Ol). 5

Erdkunde. Seydlitz, Geographie, Ausg. D, Heft 1 4(V OlIII), Ausg. G Heft 5(UII!). Debes, Schulatlas für die mittleren Klassen(V und IV); Sydow-Wagner, Methodischer Schulatlas(UIII Ol).

Mathematik und Rechnen. Schellen, Aufgaben zum Gebrauch. beim Rechenunterricht(VI-IV). Spieker, Geometrie(IV Oll); Trigonometrie und Stereometrie(UII Ol); Arithmetik und Algebra Teil 2(OIl O!). Heis-Druxes, Aufgabensammlung Teil 1(UIII OIl), Teil 2(Oll und Ol). Gandtner-Gruhl, Elemente der analyt. Geometrie(Ol). Gauß, Logarithmentafel(UII Ol).

Physik. Kadesch, Leitfaden der Physik, Unterstufe(OlIl und UII); Oberstufe(Oll und l).

Chemie und Mineralogie. Lipp, Chemie und Mineralogie(Oll und 1).

Naturbeschreibung. Schilling, Tierreich(IVUII) und Pflanzenreich, Ausgabe B(IVUlI).

Singen. Erk und Greef, Sängerhain, Heft 2(VI und V), Heft 4(IV l).

VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

1. Es muß erneut auf die Gefahren hingewiesen werden, die durch leichtsinniges Umgehen mit Schuß- waffen entstehen. Die Schule ist durch gesetzliche Bestimmungen genötigt, unnachsichtlich einzuschreiten, falls Schüler Schußwaffen in die Schule mitbringen oder an Orte, wo die Schule die Aufsicht ausübt. Uber solche Schüler ist mindestens die Androhung der Verweisung zu verhängen. Die Eltern werden daher in ihrem eigenen Interesse gebeten, ihre Söhne nach dieser Richtung hin sorgfältig zu beaufsichtigen..

2. Das Fußballspielen ist in den Straßen und auf den Plätzen in der Stadt polizeilich verboten. Die Ubertretung dieses Verbotes kann polizeiliche und gerichtliche Bestrafungen zur Folge haben; auch können die Eltern der zuwiderhandelnden Schüler für etwa entstehende Schäden haftbar gemacht werden. Ernst- lich zu warnen ist auch vor unvorsichtigem Verhalten bei der Annäherung von Automobilen und vor Kahn- fahrten auf der Fulda in der Nähe des neuen Wehres, da große Gefahr besteht, daß das Boot über das Wehr stürzt.

3. Es empfiehlt sich, die Schüler während ihrer Zugehörigkeit zu den Klassen Unter- und Obertertia konfirmieren zu lassen.

4. Im Untergeschoß des Schulgebäudes ist eine Milchküche eingerichtet, in der den Schülern in einer Vormittagspause vorgewärmte, sorgfältig sterilisierte(von der städtischen Milchküche gelieferte) Milch ver- abreicht wird. Die Schüler können beim Hauswart Milchkarten zu 40 Pfg. für 6 Stück, jede für ¼ Liter Milch gültig, kaufen. Die Benutzung kann bestens empfohlen werden.

5. Urlaub vor den Sommerferien kann nur auf Grund einer ärztlichen Bescheinigung gewährt werden, in der der Urlaub als unbedingt notwendig bezeichnet ist.

Die Schlußfeier, zu der die Eltern hierdurch freundlichst eingeladen werden, wird Sonnabend, den 4. April, vormittags 9 Uhr in der Aula stattfinden.

Die Aufnahmeprüfung der für Sexta angemeldeten Schüler beginnt Donnerstag, den 2. April nachmittags 3 ½ Uhr.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 21. April mit der Aufnahmeprüfung der übrigen angemel- deten Schüler um 8 Uhr morgens. Die Eröffnungsandacht für das neue Schuljahr, an die sich der Unterricht unmittelbar anschließt, findet am 22. April, morgens 8 Uhr, statt.

Der Direktor des Realgymnasiums: Schulte-Tigges.