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3. Übersicht über die während des abgelaufenen Schuljahres durchgenommenen Lehraufgaben.
A. Allgemeine Bemerkungen.
Grundlegend für den Unterricht sind die amtlichen „Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen“ vom Jahre 1901, die im Verlag der Buch- handlung des Waisenhauses in Halle erschienen sind und durch jede Buchhandlung zum Preise von 75 Pfg. bezogen werden können. Sie enthalten die allgemeinen und besonderen Lehrpläne für Gymnasien, Realgym- nasien, Oberrealschulen und Realschulen.
Das Realgymnasium zu Cassel ist nun in der Um-— wandlung zu einem Reformrealgymnasium begriffen, die sich im ablaufenden Schuljahr auf die Klassen VI bis UI einschließlich ausgedehnt hat. Die Klassen O la und b sowie die Ulb wurden nach den amt-— lichen Lehrplänen für die Realgymnasien unter-— richtet. Für die Klassen VI bis IV hingegen, in denen als Fremdsprache nur Französisch getrieben wird, war im wesentlichen der Lehrplan der Oberrealschulen und Realschulen mabßgebend. Nur umfaßte der geometrische Unterricht der IV noch die Gesetze über die Flächengleicheit der Figuren und einfachere Be- rechnungen gradliniger Figuren, während die Anfangs- gründe der Buchstabenrechnung der U III zugewiesen waren.
Die beiden Unter-Tertien des Reform-Real- gymnasiums, in denen der lateinische Unterricht be- ginnt, wurden in Deutsch, Geschichte, Erdkunde und Zeichnen nach dem Lehrplan der Realgymnasien unter- richtet. Im Lateinischen wurden aus dem lateinischen Ubungsbuch für Reformschulen von Ostermann-Müller- Michaelis(Ausgabe B) die Stücke 1—91 erledigt. Im Französischen wurden die Kapitel 23— 45 aus dem Ubungsbuch von Ploetz-Kares, gekürzte Ausgabe C, durchgenommen. In der Geometrie wurde durch- genommen: Kreislehre, regelmäßige Vielecke, Kon- struktionsaufgaben, Ausmessungen geradliniger Figuren, Proportionen an Strahlenbüscheln; in der Arithmetik: die vier Grundrechnungsarten, Proportionen, Glei- chungen ersten Grades mit einer Unbekannten, ins- besondere mit Anwendung auf Aufgaben aus dem bürgerlichen Rechnen.— In der Zoologie wurden außer den Gliedertieren noch die Weichtiere erledigt.
Die beiden Ober-Tertien des Reform-Real- gymnasiums wurden in Deutsch, Geschichte, Erd- kunde und Zeichnen nach dem Lehrplan der Real- gymnasien unterrichtet. Im Lateinischen wurde nach dem oben erwähnten Ubungsbuch die Formenlehre erledigt und aus Teil III die Kasuslehre durchgenommen. Die Cäsarlektüre begann bereits kurz nach den Sommer- ferien. Im Französischen gelangten die Kapitel 46— 64 des UÜbungsbuches zur Durchnahme. In der Geometrie wurde durchgenommen: Xhnlichkeit der Figuren, Pro- portionen am Kreise, Ausmessung des Kreises, alge- braische Geometrie und graphische Darstellungen; in
der Arithmetik: Potenzen und Wurzeln, Gleichungen ersten Grades mit mehreren Unbekannten, zweiten Grades mit einer Unbekannten; in den naturwissen- schaftlichen Stunden: Kryptogamen; Würmer, Stachel- häuter, Pflanzentiere, Urtiere; Mechanik und Wärme- lehre; Einleitung in die Chemie.
Auch die beiden Unter-Sekunden des Reform-— Realgymnasiums wurden in Deutsch, Geschichte, Erdkunde und Zeichnen nach dem Lehrplan der Real- gymnasien unterrichtet. Im Lateinischen wurde die Satzlehre mit Ausnahme weniger Abschnitte zu Ende geführt. Durch fortgesetzte Wiederholungen aus der Formen- und Kasuslehre wurde dafür Sorge getragen, daß die nötige Sicherheit in den grammatischen Kennt- nissen erhalten blieb. Die Hälfte der Zeit war der Lektüre gewidmet, die sich auf Cäsars Bellum Galli- cum beschränkte, so daß sich die Schüler in diesen Schriftsteller gut einlesen und eine hinreichende Ge- wandtheit im Übersetzen aneignen konnten. Im Fran- zösischen wurde gleichfalls mit den Kapiteln 65—76 des Ubungsbuches die Grammatik abgeschlossen und neben Kühn, La France et les Français, noch ein leichterer Schriftsteller gelesen. Im englischen An- fangsunterricht der Unter-Sekunda wurden die Schüler nach einem propäcdeutischen Unterricht von einigen Wochen, der hauptsächlich auf die Einübung der Laute abzielte, zunächst in die gesprochene Sprache ein- geführt. Durchgenommen Sketch 1— 10 und Supplement 1— 30 sowie einige leichtere Gedichte. Zur mathe- matischen Lehraufgabe gehörten die Logarithmen, die Anfänge der Trigonometrie und Stereometrie, sowie die Fortsetzung der graphischen Darstellung. Im natur- wissenschaftlichen Unterricht wurde durchgenommen: Anatomie und Physiologie der Pflanzen, Lehre vom Schall, Licht, vom Magnetismus und der Elektrizität.
Der evangelische Religionsunterricht der Klassen IV—U Il wird nach einem besonderen Lehr- plan erteilt.
B. Bemerkungen zu den einzelnen Fächern.
Vom evangelischen Religionsnnterricht waren im Winterhalbjahr 10 Konfirmanden befreit.
Der katholische Religionsunterricht wurde für die Schüler des Realgymnasiums, der beiden Oberreal- schulen und der Realschule gemeinsam in fünf Ab-— teilungen erteilt, und zwar in der Abteilung 1(obere Klassen), Abteilung 2(U II), Abteilung 3(Tertien), Abteilung 4(IV, V) mit je 2 Stunden und in Abtei- lung 5(VI) mit 3 Stunden.
Der jüdische Religionsunterricht wurde in einer Abteilung mit 2 Stunden wöchentlich erteilt.
Die Anstalt besuchten im Sommer 645, im Winter 626 Schüler. Von diesen waren vom Turnen befreit:


