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II. Verfügungen und Verordnungen von allgemeinerem Interesse.
3. 4. 1905. Königl. Provinzial-Schulkollegium gibt die Anordnung einer Schulfeier zu Schillers hundert- jährigem Todestage bekannt und übersendet am 3. 5. 1905 30 Exemplare der Schrift:„Warum feiern wir Schillers Todestag?“ von Otto zur Verteilung an Schüler der unteren und mittleren Klassen. 1. 5. 1905. Magistrat der Residenz teilt mit, dass die städtischen Behörden mit Genehmigung des König- lichen Provinzial-Schulkollegiums beschlossen haben, dem Direktor bei Erledigung der Verwaltungs- geschäfte einen erfahrenen Oberlehrer als Direktoratsgehülfen beizugeben. 4. 5. 1905. Verwaltungs-Kommission des Realgymnasiums übersendet ein Schillerbild für die Anstalt. 8. 5. 1905. Königl. Provinzial-Schulkollegium übersendet eine Übersicht über die Einrichtung, An-— forderungen und Berechtigungen der preussischen höheren und niederen Maschinenbauschulen.(Kann im Amtszimmer des Direktors eingesehen werden). 18. 5. 1905. Königl. Provinzial-Schulkollegium übersendet Abänderung der Bestimmungen über die Vor-— bereitung für den Königlichen Forstverwaltungsdienst. An das Sehvermögen der Anwärter werden künftig folgende Anforderungen gestellt: „Für die Beurteilung des Sehvermögens ist zu beachten, dass, da Forstbeflissene keine Augengläser gebrauchen sollen, die Sehleistung ohne Verbesserung etwaiger Brechungsfehler für jedes Auge festzustellen ist. Bei krankhaften Veränderungen der inneren Teile der Augen, welche die Sehleistung beein- trächtigen, ist der Antragsteller als untauglich zu erachten. Das rechte Auge muss vollkommen fehlerfrei sein(volle Sehleistung, keine Brechungsfehler). Auf dem linken Auge darf die Sehleistung nicht weniger als ¼ der regelrechten betragen. Kurz- sichtigkeit auf dem linken Auge, bei welcher der Fernpunktsabstand 70 cm oder weniger beträgt, schliesst vom Eintritt in den Forstverwaltungsdienst aus.“ 29. 5. 1905. Königl. Provinzial-Schulkollegium übersendet die neue Vorschrift über die Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes(Offizier-Ergänzungs-Vorschrift) nebst Dienstordnung für die Ober-Militär- Prüfungskommission.(Kann im Amtszimmer des Direktors eingesehen werden). 24. 6. 1905. Königl. Provinzial-Schulkollegium übersendet Ministerialerlass über die Besichtigung der höheren Lehranstalten durch die Kreisärzte nnd deren Mitwirkung bei Um- und Neubauten. 23. 12. 1905. Königl. Provinzial-Schulkollegium gibt bekannt, dass bei Anmeldungen für den Königl. Forst- verwaltungsdienst dem eigenhändig schriftlich abzufassenden Antrage beizufügen ist: Das Schulzeugnis der Reife oder, wenn ein solches noch nicht vorgelegt werden kann, eine vorläufige Bescheinigung des Leiters der Schule darüber, dass der Antragsteller zur Reifeprüfung im Ostertermine bereits zugelassen worden ist oder zur Reifeprüfung im nächsten Herbsttermine voraus- sichtlich zugelassen werden wird und seine Klassenleistungen in der Mathematik unbedingt genügt haben.
7. 1. 1906. Königl. Provinzial-Schulkollegium gibt die nachstehende Ferienordnung für das Schuljahr 1906 bekannt: Ferienordnung. Bezeichnung der Schluss Anfang Ferien des Unterrichts Ostern 1906 Sonnabend, den 7. April Dienstag, den 24. April Pfingsten Freitag, den 1. Juni, Nachmittags Donnerstag, den 7. Juni Sommer Freitag, den 6. Juli, Nachmittags Dienstag, den 7. August Michaelis Sonnabend, den 29. September Dienstag, den 16. Oktober Weihnachten Sonnabend, den 22. Dezember Dienstag, den 8. Januar 1907 Ostern 1907 Sonnabend, den 23. März 1907 Dienstag, den 9. April 1907


