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Besondere schriftliche Mitteilungen an die Eltern, die sich auf erhebliche An- lässe beschränken, ergehen in der Regel nur von dem Direktor oder dem Klassenlehrer. In diesem Falle wird der Empfänger ersucht, tunlichst umgehend eine Empfangsbe- scheinigung an den Absender zu senden.
3. Wirtschaftsbesuch der Schüler.
Nur den Primanern ist es gestattet, ohne Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter zu gewissen Zeiten bestimmte Gasthäuser zu besuchen. Anderen Schülern ist der Besuch von Wirtschaften überhaupt nicht erlaubt.
Eltern, die das wahre Wohl ihrer Söhne im Auge haben, werden dafür sorgen oder ihre Stellvertreter dafür sorgen lassen, dass die Schulordnung, zu deren Aufrechterhaltung sie sich durch Unterschrift ausdrücklich verpflichtet haben, auch in diesem Punkte nicht verletzt wird. Die Schule kann die genaue UÜberwachung der Schüler ausserhalb des Schulgebäudes nicht übernehmen; aber sie muss strafend einschreiten, sobald ihr Ausschreitungen bekannt werden, die ausserdem in ihren Folgen sich meist auch durch Herabminderung der Leistungen der Schüler bemerkbar machen. Eltern, die hier mit der Schule nicht Hand in Hand gehen, werden die üblen Folgen an und mit ihren Söhnen zu tragen haben.
4. Konfirmation der Schüler.
Für die Konfirmation der Schüler empfehlen sich die Klassen Unter- und Obertertia,
in denen auch die meisten Schüler im konfirmationsberechtigten Alter stéhen; für diese Klassen wird bei dem Stundenplan besondere Rücksicht auf die Konfirmanden genommen. Je höher
die Klasse ist, zu der ein Konfirmand gehört, um so empfindlicher wird der Verlust wichtiger Unterrichtsstunden sein. Auch aus anderen Gründen empfiehlt es sich, die Konfirmation nicht über die gesetzlich zulässige Zeit hinauszuschieben.
Zur Teilnahme an der Schlussfeier, die Sonnabend, den 7. April vormittags 9 Uhr stattfindet, wird hiermit ergebenst eingeladen.
Die Aufnahmeprüfung der für die Klasse Sexta angemeldeten Schüler findet Freitag, den 6. April, von nachmittags 3 Uhr an statt.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 23. April mit der Aufnahmeprüfung der übrigen Schüler um 8 Uhr morgens. Die Eröffnungsandacht für das neue Halbjahr findet am 24. April, morgens um 8 Uhr statt, worauf der Unterricht beginnt.
Der Direktor des Realgymnasiums: Schulte-Tigges.


