Jahrgang 
1903
Einzelbild herunterladen

14.

135.

16.

17.

18.

19.

20.

28

deutschen Gymnasien und Realgymnasien, der preussischen Oberrealschulen sowie der als gleichberechtigt anerkannten höheren Lehranstalten gleichwertig sind, und zwar ebenso- wohl für den Seeoffizierberuf wie für den Offizierberuf beim Landheer. Für den ersteren haben die Abiturienten der Oberrealschulen die fehlende Kenntnis des Lateinischen durch das Mindestprädikat ihrer Schulengut in der englischen und französischen Sprache auszugleichen; die Primaner der Oberrealschule haben gute Leistungen in diesen Fächern bei der Seekadetten-Eintrittsprüfung nachzuweisen. In der Fähnrichsprüfung haben die Oberrealschüler den Ausgleich durch Mehrleistungen in den vorgeschriebenen Prüfungsfäâchern zu erbringen; 4. 8. 02.

. Dass. teilt Ministerialerlass vom 8. Juli 1902 mit, betreffend die Prüfung sogenannter

Extraneer behufs Nachweises der Reife für die Prima. Hiernach gehôrt bei dem Realgymnasium zur schriftlichen Prüfung ein deutscher Aufsatz, die Bearbeitung von drei aus dem Lehrgebiet der Obersekunda entnommenen mathematischen Aufgaben, eine Uber- setzung aus dem Lateinischen ins Deutsche und je eine UÜbersetzung in das Französische und in das Englische. Die mündliche Prüfung erstreckt sich bei uns auf Lateinisch, Fran- zösisch, Englisch, Erdkunde, Mathematik und Physik. Die Prüfung darf nur einmal wieder- holt werden; 5. 8. 02.

Dass. übersendet ein Exemplar der SchriftMäâchtig zur See als Prämie für einen Schüler der Anstalt; 6. 8. 02.

Dass. übersendet Ministerialerlass vom 31. Juli, wonach der Herr Minister die Verwaltung der naturhistorischen und der ethnologischen Sammlungen sowie der Sammlung von mathematisch-physikalischen Instrumenten am hiesigen Museum dem Herrn Oberlehrer Kunze vom 1l. August ab als Nebenamt gegen eine jJahresremuneration vom 1800 Mark übertragen hat; 9. 8. 02.

Dass. bewilligt Herrn Professor Dr. Ulrici den von ihm erbetenen Urlaub bis zum 1. Dezember; 29. 8. 02.

Dass. erteilt dem schon seit Februar erkrankten Herrn Oberlehrer Dr. Meyer Urlaub für das Winterhalbjahr; 30. 8. 02.

Dass. überweist den Kandidaten des höheren Schulamts Herrn B. Oldörp dem Real- gymnasium zur Ableistung des pädagogischen Probejahres; 3. 10. 02.

Dass. überweist den Kandidaten des höheren Schulamts Herrn W. Wieckert dem Real- gymnasium zur Ableistung des pädagogischen Probejahres; 0°. 10. 02.

Dass. übersendet Ministerialerlass vom 16. Oktober, wonach mit dem Beginn des Schuljahres 1903/04 die bei Weidmann in Berlin erschienenenKegeln für die deutsche Recht- schreibung bei allen Schulen zum Gebrauch kommen und für den Unterricht in der deutschen Rechtschreibung sowie für die Schreibweise in den Arbeiten massgebend sind. Von Lehrbüchern für den grundlegenden deutschen Schreib- und Leseunterricht sind von da an nur solche zuzulassen, die den neuenRegeln entsprechen. Bereits ein- geführte derartige Lehrbücher in alter Rechtschreibung sind, falls Anderungen leicht vorgenommen oder Stücke bequem weggelassen werden können, noch für 10903/04 zuläassig, aber nicht darüber hinaus. Sonstige neu oder in neuer Auflage er- scheinende Lehrbücher dürfen nicht ohne neue Rechtschreibung zugelassen werden. Den im Gebrauch befindlichen Ausgaben von Schulbüchern in alter