anvertraut ist, und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von der UÜberzeugung, dass es sich um die sittliche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltslos unterstützen.
Noch ungleich grösser ist der moralische Einfluss, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höheren Schulen zu üben vermögen. Wenn die städtischen Behörden ihre Indignation über zuchtloses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen und wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschliessen, ohne durch Denunciation Bestrafung herbeizuführen, durch warnende Mitteilung das Lehrerkollegium zu unterstützen, so ist jedenfalls an Schulorten von mässigem Umfange mit Sicherheit zu erwarten, dass das Leben der Schüler ausserhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit verfallen kann.
3. Einiges über unsern Handfertigkeits-Unterricht.
Von Herrn Oberlehrer Dr. Peters.
An unserer Schule wird von den Oberlehrern Heydenreich und Dr. Peters seit dem Jahre 1880 Handfertigkeits-Unterricht ertcilt. Es erhalten Schüler der mittleren Klassen wöchentlich in zwei Stunden Anleitung zum Anfertigen von Papparbeiten. Das Unterrichtsgeld beträgt 1,50 Mark für den Monat; dafür werden den Schülern auch die nõtigen Werkzeuge(ausser Schere, Messer, Mass und Falz- bein) sowie das Arbeitsmatcrial geliefert. Die angefertigten Sachen sind Eigentum der Schüler. Die Zahl der Teilnehmer an dem Unterricht hat zwischen 20 und 30 geschwankt.
Der Plan des Unterrichts beruht auf den Grundsätzen, welche von dem»Deutschen Verein für Knabenhandarbeit« vertreten und in dessen Lehrerbildungsanstalt in Leipzig theoretisch und praktisch ge- lehrt werden.
Der Zweck des Handfertigkeits-Unterrichts ist nach der Auffassung des Deutschen Vereins nicht eine Förderung des Hausfleisses, wie man aus dem Betriebe des Unterrichtes in Skandinavien schliessen könnte, von wo die deutsche Bewegung ihre Anregung erhalten hat. Der Unterricht soll nicht dem Er- werbe dienen; vielmehr gilt als Grundsatz, dass da, wo der Erwerb anfängt, die Erziehung, die Absicht des Unterrichts, aufhört. Der Handfertigkeits-Unterricht soll ferner nicht eine Vorbereitung für ein ein- zelnes Handwerk geben, und er soll durchaus nicht die Ausbildung des Handwerkslehrlings durch den Meister ersetzen. Es werden allerdings neben den Gegenständen, welche aus dem Gebiete anderer Unterrichtsfächer entnommen sind(z. B. mathematischen Körpern), viele Gegenstände des täglichen Ge- brauches(Tafeln, Karten, Täschchen, Mappen, Schreibzeuge, Serviettenringe, Federbüchsen) angefertigt, aber nur, weil an solchen die Schüler am liebsten ihre Arbeitslust bethätigen. Für den Zweck des Unter- richts kommt es weniger darauf an, was gearbeitet wird, als darauf, dass gearbeitet wird.—
Der Zweck des Handfertigkeits-Unterrichtes ist ausschliesslich eine Förderung der Erziehung. Dieser Unterricht will die Reihe der bisherigen Unterrichtsmittel erweitern, indem er zu dem vorzugsweise auf die Ausbildung der Geisteskräfte hinzielenden Schulunterricht planmässige UÜbungen in der praktischen Arbeit hinzufügt. Das Kind soll bei werkthätiger Arbeit seine Kräfte bethätigen, soll seine Sinne gebrauchen lernen und durch die Überwindung physischer Schwierigkeiten seine Verstandeskräfte und seine körper- lichen Kräfte zugleich entwickeln. Insbesondere gilt als Zweck dieses Unterrichtes, dass er die Geschick- lichkeit der Hand ausbilde, des wichtigsten und herrlichsten Werkzeuges, welches dem menschlichen Geist gegeben ist, und dass er gleichfalls die Fähigkeit des Auges übe scharf und richtig zu sehen, dass er das Auge für das bewusste Auffassen der Formenwelt schule und so zugleich ein Gegengewicht schaffe gegen eine Bildungsmethode, welche durch übermässigen Gebrauch des Auges zu mechanischer Thätigkeit eine


