1. Min. Erl. vom 7. Juni 1929: Aushändigung der
Weihnachtszeugnisse. Um mehrfachen Anre- gungen zu entsprechen, ordnet der Minister an, daß in den höheren und mittleren Schulen, die Weihnachtszeugnisse erteilen, diese den Schülern fortan am ersten Sonnabend im Dezember aus- gehändigt werden.
2. Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom
20. September 1929: Da die Herbstferien in Hessen-Nassau erst am 16. Oktober schließen und die Vorbereitungen für das Weihnachts- zeugnis schon in der zweiten Hälfte des Monats
9. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen
November getroffen werden müßten, dürfte die für die Beurteilung der Schülerleistungen zur Verfügung stehende Zeitspanne nicht ge- nügen. Es soll daher in diesem Jahr versuchs- weise von der Erteilung eines Weihnachts- zeugnisses an den höheren Schulen für die männliche und weibliche Jugend abgesehen
werden.
3. Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom
24. Dezember 1929: Wir genehmigen, daß an der Deutschen Oberschule das Lateinische als zweite Fremdsprache betrieben wird.
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