Jahrgang 
1930
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11. Ferienordnung für das Schuljahr 1930/31

Bezeichnung der Ferien Tage 5. 42, Uarberiht. ¹(1TeFinn Osterferien....... 13 Mittwoch, den 9. April 1930 Mittwoch, den 23. April 1930 Pfingstferien 10 Freitag, den 6. Juni 1930 Dienstag, den 17. Juni 1930 Sommerferien. 33 Freitag, den 4. Juli 1930 Donnerstag, den 7. August 1930 Herbstferien- 11 Freitag, den 3. Oktober 1930 Mittwoch, den 15. Oktober 1930 Weihnachtsferien..... 18 Sonnabend, den 20. Dezember 1930 Donnerstag, den 8. Januar 1931 Osterferien 1931. Dienstag. den 31. März 1931

12. Mitteilungen an die Eltern

1. Aus vielen Erfahrungen bei der Versetzung der Schüler ergibt sich die Notwendigkeit, die Eltern mit allem Ernst darauf hinzuweisen, daß das Klassenziel nur dann erreicht werden kann, wenn während des ganzen Schuljahres von den Schülern treu und ehrlich gearbeitet wird. Unter den Wirkungen des Krieges und der Nachkriegszeit hatte sich vielfach das System derQuartalsarbeit herausgebildet, das heißt, die ersten 3 Quartale nimmt man es mit dem Arbeiten nicht allzu genau, um dann im letzten Quartal durch intensive Arbeit das Klassenziel zu erreichen. Es bedarf kaum eines Hinweises, daß dieses Arbeitsverfahren schwere Bedenken gegen sich hat, da naturgemäß auf diese Weise in allen Gebieten Lücken bleiben,

die in kurzer Zeit dazu führen, daß eine Klasse

wiederholt werden muß. Das Lehrerkollegium unserer Schule ist sich einig darüber, daß eine solche Arbeitsmethode mit den Zielen und Aufgaben einer höheren Schule in jeder Weise unvereinbar ist und mit allen Mitteln bekämpft werden muß. Die Versetzung der Schüler geschieht nicht etwa unter dem Gesichtspunkte, daß momentan die Leistungen notdürftig genügen, sondern mit Rück- sicht auf die Gesamtarbeit des Jahres und vor allem den amtlichen Bestimmungen entsprechend darauf, ob der Schüler fähig ist, im kommenden Jahr erfolgreich mitzuarbeiten. Deshalb empfehle ich den Eltern, immer wieder auf Grund mancher Erfahrungen, ernstlich darauf zu achten, daß ihr

Sohn von Anfang an mitarbeitet und seine Haus- aufgaben sorgsam und treu erledigt.

2. Weiter ist es durchaus notwendig, daß die Eltern sich in regelmäßigen Zwischenräumen von Anfang an und nicht erst kurz vor Ostern mit dem Klassen- lehrer ihres Sohnes ins Einvernehmen setzen und auch bei den übrigen Lehrern sich nach den Fort- schritten ihres Sohnes erkundigen.

3. Enthält das Herbstzeugnis den Vermerk, daß die Versetzung zu Ostern zweifelhaft oder gar sehr zweifelhaft erscheint, so ist dies eine Warnung, die nicht ernst genug genommen werden kann. Völlig zwecklos ist es aber, wenn kurz vor dem Versetzungstermin die Lehrer bestürmt werden, aus einer4 noch eine3. zu machen. Das liegt nicht im Interesse der Schüler, denn die Lücken werden dadurch ja nicht ausgefüllt; es ist aber geeignet, zwischen Eltern und Lehrern das Einvernehmen zu trüben.

4. Die Zeugnisnoten richten sich in allererster Linie nach der regelmäßigen Beteiligung des Schülers in der Arbeitsgemeinschaft der Klasse und nicht nach den wenigen schriftlichen Arbeiten. Die Reinhefte der schriftlichen Arbeiten werden stets den Schülern mit nach Hause gegeben, so daß diese in der Lage sind, sich über deren Ergebnisse ein Bild zu machen. 5. Die Aussprache mit den Eltern ist dem Lehrer- kollegium nicht lästig, sondern sehr erwünscht. Kein Elternhaus sollte ohne enge Fühlung mit der Schule bleiben!

Der Direktor der Oberrealschule II mit deutscher Oberschule i. E.:

Dr. H. Küster.

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