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II. Die für die Offentlichkeit wichtigsten Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Schuljahr 1913.
5. II. 1914.(Min.-Erl.) Zeichenlehramtskandidaten, die noch nicht an einer öffentlichen Schule unterrichtet haben, müssen vor Erlangung der Befähigung zur endgiltigen Anstellung ein Probejahr ablegen. 28. III.(Prov.-Schulkollegium.) Die höhere Knabenschule in Treysa ist durch Erlaß des Herrn Unterrichts- ministers an die Oberrealschule II in Cassel angegliedert worden. 31. III.(Prov-Schulkollegium.) Die Einführung physikalischer Schülerübungen wird genehmigt. 3. IV.(Min.-Erl.) Es sollen in allen Klassen Anfang Mai Vorträge über die Bedeutung des Roten Kreuzes und die Aufgaben der freiwilligen Krankenpflege im Kriege gehalten werden. 10. IV.(Min.-Erl.) Es soll in geeigneter Weise an die denkwürdigen Ereignisse des Krieges 1864 erinnert werden.
Schuljahr 1914. 1. VIII.(Min.-Erl.) Mit den Primanern im dritten Halbjahr, die infolge der Mobilmachung ins Heer ein- treten wollen oder müssen, ist unter bestimmten Voraussetzungen sogleich die Reifeprüfung abzuhalten. 1. VIII.(Min.-Erl.) Wo die Bergung der Ernte gefährdet ist, sind Schüler auf Antrag der Eltern vom Unterricht zu befreien, damit sie sich an den Erntearbeiten beteiligen können. 7. VIII.(Min.-Erl.) Obersekundaner im zweiten Halbjahr können schon jetzt die Reife für Unterprima erhalten. 11. VIII.(Min.-Erl.) Auch Schüler, die erst seit Ostern 1914 der Untersekunda angehören, können unter gewissen Bedingungen schon jetzt die Reife für Obersekunda erlangen. 31. VIII.(Min.-Erl.) Unterprimaner und Obersekundaner, die mindestens seit Ostern 1914 ihrer Klasse an- gehören und als Fahnenjunker angenommen oder als Kriegsfreiwillige eingetreten sind, können gegebenenfalls nachträglich die Reife für die nächsthöhere Klasse erhalten. 23. IX.(Min.-Erl.) Während des Krieges freiwerdende Oberlehrerstellen dürfen bis auf weiteres nicht durch anstellungsfähige Kandidaten besetzt werden. 6. XII.(Min.-Erl.) Den Bestrebungen der höheren Lehranstalten, die Lehraufgaben zu den großen Ereignissen des Krieges in lebendige Bezichung zu setzen, wird volle Anerkennung ausgesprochen. 14. XII.(Min.-Erl.) Bei Beschaffung von Stahlfedern sind deutsche Fabrikate zu bevorzugen. 29. XII.(Prov.-Schulkollegium.) Folgende Ferienordnung für 1915 wird bestimmt:
Schluß: Anfang: Ostern 1915: Mittwoch, den 31. März. Donnerstag, den 15. April. Pfingsten: Freitag, den 21. Mai, Freitag, den 28. Mai. Sommer: Freitag, den 2. Juli, Dienstag, den 3. August. Michaelis: Dienstag, den 28. September, Donnerstag, den 14. Oktober. Weihnachten: Dienstag, den 21. Dezember, Mittwoch, den 5. Januar 1916. Ostern 1916: Freitag, den 14. April 1916.
8. II. 1915.(Min.-Erl.) Schüler der DI— OIII, die zu Ostern die Versetzung in die nächsthöhere Klasse er- reichen und zum Heeresdienst angenommen sind, können vom 1. Juni ab die Reife für die nächsthöhere Klasse erlangen, bzw. die Notreifeprüfung ablegen.
15. II. Des hundertjährigen Geburtstages Ottos von Bismarck(1. I V.) ist bereits vor den Ferien in würdiger Weise zu gedenken.
III. Jahresbericht.
Aufnahmen: Das Schuljahr 1914 begann am 21. April mit der Aufnahmeprüfung der
für Quinta bis Obersekunda angemeldeten Schüler. Die für Sexta angemeldeten Knaben waren bereits am 3. April geprüft worden. Aufgenommen wurden: In die Sexten 82, in die höheren Klassen 19, zusammen 101 Schüler.


