Feder, Schreib- und Löschpapier mitzubringen. Das Abgangszeugnis ist spätestens 3 Tage vorher beim Schuldiener abzugeben.
Die Aufnahme in die Sexta erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem neunten und nicht nach vollendetem zwölften Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:
Geläüufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, eine leserliche und reinliche Hand- schrift, Fertigkeit, Diktiertes in beiden Schriftarten ohne grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung nach- zuschreiben, Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, einige Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen Testamentes.
Die Wahl und jeder Wechsel der Wohnung für Auswärtige unterliegt nach§ 5 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors.
Das Schulgeld beträgt in allen Klassen 150 M für Einheimische und 230 M für Aus- wärtige. Das Eintrittsgeld und die Gebühr für Abgangszeugnisse jeder Art betragen 3 M.
Gesuche um Schulgelderlaß können nur für würdige und bedürftige Schüler von Quarta an aufwärts berücksichtigt werden. Vorgedruckte Muster für die betreffenden Eingaben sind beim Schuldiener zu haben. Die Eingaben sind an die Verwaltungskommission der Anstalt, nicht an den Direktor zu richten.
Es wird auch an dieser Stelle wieder vor den Gefahren, die ein unbesonnenes Herandrängen an fahrende Kraftwagen(Automobile) mit sich bringt, gewarnt. Belästigungen solcher Fahrzeuge oder ihrer Insassen durch Werfen mit Sand, Steinen oder anderen Gegenständen ist streng verboten und wird auch seitens der Schule— während der Kriegszeit ganz besonders— streng geahndet.
Im Interesse der Schüler liegt es, daß die Familien sich in enger Fühlung mit der Schule halten. Die Lehrer der Anstalt sind gern bereit, über die Schüler Auskunft zu erteilen. Den Eltern und Pflegern wird deshalb angeraten, sich da, wo Betragen oder Fortschritte zu Bedenken Anlaß bieten, rechtzeitig mit dem Fachlehrer, dem Klassenleiter oder dem Direktor in Verbindung zu setzen. Solche Besuche sind stets erwünscht, aber— wenn es sich um die Versetzung handelt— nicht mehr in den letzten 4 Wochen vor Schulschluß. Vorherige Anmeldung ist nötig, wenn Auskunft über den Ge- samtkenntnisstand oder die Gesamthaltung eines Schülers gewünscht wird.
In Schulangelegenheiten ist der Direktor an jedem Schultage, vormittags von 11 bis 12 Uhr, in seinem Amtszimmer(Nsenburgstraße 41, I.) zu sprechen. Die Sprechstunden der Lehrer sowie ihre Adressen sind aus den am Eingang des Schulhauses aushängenden Verzeichnissen ersichtlich.
Cassel, 12. März 1915. Der Direktor der Oberrealschule II.
Dr. A. Dewitz.


