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Infolge der Umwandlung der Anstalt in eine Oberrealschule treten von Ostern 1906 ab einige Anderungen in den Klassenbezeichnungen ein. Die bisherige Tertia heißt hinfort Unter-Tertia, die bisherige Sekunda Ober-Tertia, die bisherige Prima Unter-Sekunda. Ostern 1906 wird die Ober-Sekunda eröffnet, Ostern 1907 die Unter-Prima, Ostern 1908 die Ober-Prima. Ostern 1909 wird die Anstalt ihre erste Abiturientenprüfung abhalten und damit ihren Ausbau zur Ober- realschule vollenden.
Die Klassen Sexta bis Unter-Sekunda entsprechen in Bezug auf Lehrplan, Berechtigungen und Schulgeld völlig der bisherigen Realschule.
Durch den Ausbau der Realschule zu einer Oberrealschule erfahren die Derechtigungen, die unsere Schüler erlangen, eine wesentliche Erweiterung:
I. Die aus der Oberprima mit dem Zeugnis der Reife abgehenden Schüler haben die Berechtigung 1
1) zum Universitätsstudium in allen Fächern der philosophischen Fakultät(Religion, Deutsch, Geschichte, Erd- kunde, alte Sprachen, neuere Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften) mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen,
2) zum Rechtsstudium,
3) zum Studium des Bau- und Maschinenfaches auf den technischen Hochschulen und zur Zulassung zu den Staatsprüfungen im Hochbaufach, Bauingenieurfach(Eisenbahnbau, Wasserbau, Brückenbau) und im Maschinen- baufach(Staatseisenbahndienst),
4) zu dem Studium auf den Forstakademien und zur Zulassung zu den Prüfungen für die oberen Stellen des Königl. Forstverwaltungsdienstes,
5) zum Studium des Bergfaches auf den Königl. Bergakademieen und zur Zulassung zu den Prüfungen für die oberen Amter der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung des Staates,
6) zum Eintritt als Eleve in den höheren Post- und Telegraphendienst und zu den Prüfungen für die höheren Postverwaltungsstellen,
7) zum Eintritt in die Offizierlaufbahn in Heer und Marine unter Erlaß der Fähnrichsprüfung und der Seekadettenprüfung,
8) zur Prüfung und Anstellung bei der Kaiserlichen Marine für den Schiffbau und den Schiffsmaschinenbau (Reichsdienst).
II. Das Zeugnis für Oberprima berechtigt
11) zu der Zulassung zum Supernumerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuern, 2) zu der Zulassung zum Sekretariatsdienst bei der Marine-Intendantur und der Marinewerft-Verwaltung, 3) für den Eintritt in die Zahlmeisterlaufbahn in der Marine..* III. Das Zeugnis für Unterprima berechtigt
1) zur Ablegung der Fähnrichsprüfung,
2) zur Zulassung zu der Prüfung der öffentlichen Landmesser und später zum Supernumerariat bei der Kataster- Verwaltung und— nach Besuch der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin oder der landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf und Ablegung der Kulturtechnikerprüfung— zur Anstellung als Vermessungsbeamter bei den Generalkommissionen,
3) zur Zulassung zu der Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbehörden,
4) zum Eintritt in den Dienst bei der Reichsbank.
IV. Das Zeugnis für Obersekunda berechtigt:
1) zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, 2) zu allen Zweigen des Subalterndienstes, also a. zum Zivilsupernumerariat der Provinzial-Verwaltungen(Königl. Regierung, Provinzialverband, Bezirks- verband),


