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5. Ministerial-Erlafs vom 8. Juni 1899: Der Herr Minister spricht seine Befriedigung darüber aus, dals die Lehrpläne vom 6. Januar 1892 an den Realanstalten der Provinz mit Sorgfalt und Treue und mit aner- kennenswertem Erfolge zur Ausführung gebracht worden sind.
6. Der Magistrat der Residenz teilt folgende Bestimmung über die Erhebung des Schulgeldes mit (17. Juni 1899): Die Abmeldungen von Schülern müssen spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche eines ÜUnterrichts-Vierteljahres erfolgen. Ist eine Abmeldung in der eingeräumten Frist nicht erfolgt, so tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr ein, für einen Monat, sofern der betreffende Schüler der gesetzlichen Schulpflicht genügt hat.
7. Der Magistrat der Residenz teilt mit(16. August 1899), dals die Bestimmungen des 2. Nachtrages zum Normaletat vom 4. Mai 1892 mit der Abänderung zur Einführung gelangen, dals von der festen Zu- lage 300 M. bereits nach 8, weitere 300 M. nach 11 und abermals 300 M. nach 14 Dienstjahren gewährt werden.
III. Jahresbericht.
Das laufende Schuljahr begann am 10. April 1899 mit der Aufnahmeprüfung von 105 angemeldeten Schülern und schliesst am 7. April 1900. Die Pfingstferien dauerten vom 21. bis 27. Mai, die Sommerferien vom 2. bis 31. Juli, die Herbstferien vom 24. September bis 8. Oktober und die Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1899 bis zum 8. Januar 1900.
Ein Kuratorium bestand für die Realschule auch während des verflossenen Schul- jahres noch nicht; Vertreter der Patronatsbehörde bei den Reifeprüfungen war Herr Stadtschulrat Bornmann. 2
Im Lehrerkollegium sind folgende Veränderungen eingetreten: Dem Direktor wurde mittels Allerhöchsten Erlasses vom 31. Januar 1900 der Rang der Räte IV. Klasse ver- liehen. Herrn Oberlehrer Dr. Kressner wurde durch Patent vom 18. Dezember 1899 der Charakter als Professor und mittels Allerhöchsten Erlasses vom 31. Januar 1900 der Rang der Räte IV. Klasse verliehen. Die Herren wissenschaftlichen Hilfslehrer Dr. Frick und Ripcke wurden zum 1. April 1899 als Oberlehrer angestellt. Herr Oberlehrer Dr. Frick verliess die Anstalt zum 1. Oktober 1899, um einem Rufe an die Oberrealschule zu Halle Folge zu leisten; an seine Stelle trat Herr Oberlehrer Dr. Koniecki, bisher an der Realschule zu Erfurt. Auch Herr wissenschaftlicher Hilfslehrer Güngerich verliels uns Ostern 1899, um an das hiesige Realgymnasium überzugehen. Die erste etatsmässige wissenschaftliche Hilfslehrerstelle wurde zum 1. April 1899 Herrn Gaebel, bisher an der Realschule zu Geisenheim, übertragen; dagegen musste die zweite, mathematische Hilfslehrerstelle infolge des herrschenden Lehrermangels unbesetzt bleiben.
Johannes Ernst Friedrich Koniecki, geb. am 24. Juni 1869 in Kloeden a. d. Elbe als Sohn des evang.-luth. Pfarrers H. Koniecki, besuchte die Lateinische Hauptschule zu Halle a. S. und das Gymnasium zu Neuhaldensleben, welches er Ostern 1890 mit dem Zeugnis der Reife verliess. Auf den Universitäten Halle, Berlin und Leipzig studierte er Philologie, Geschichte und Erdkunde. An letzterer Universität promovierte er November 1893 und bestand ebenda das Staatsexamen März 1896. In Magdeburg an der Oberrealschule(Guerickeschule) leistete er sein Seminarjahr ab, vertrat Ostern 1897 bis Michaelis 1897 einen Oberlehrer in Salzwedel und beendete sein Probejahr am Gymnasium zu Aschersleben. Von Ostern 1898 bis Michaelis 1898 war er Hilfslehrer an der Guerickeschule in Magdeburg, dann bis
Michaelis 1899 an der Realschule zu Erfurt und wurde dann als Oberlehrer an die Realschule zu Kassel berufen.


