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Das neue Schuljahr wird Montag, den 23. April 1900, mit der Prüfung der neu Angemeldeten beginnen. Zu Gderselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schulgebäude, Hedwigstrafse 1, einzufinden.
Die Aufnahme nach Sexta erfolgt in der Regel nach vollendetem neunten Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:.
Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reine Hand- schrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Verstöfse gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben; Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Ge- schichten des Alten und Neuen Testaments.
Die Wahl der Wohnung für auswurtige Schüler unterliegt nach§ 6 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors; auch darf später ohne vorherige Zustimmung
desselben die Wohnung nicht gewechselt werden. Das Schulgeld beträgt in allen Klassen 108 Mark für Einheimische und 144 Mark
für Auswärtige.
Gesuche um Schulgelderlafs können nur für würdige und bedürftige Schüler von Quarta aufwärts berücksichtigt werden. Vorgedruckte Muster für solche Eingaben können beim Direktor in Empfang genommen werden.
In Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an jedem Schultage, vormittags von 11 bis 12 Uhr, in seinem Amtszimmer(Hedwigstraſse 1, I) zu sprechen. Falls nähere Auskunft über einen unserer Schüler gewünscht wird, empfiehlt sich vorherige Anmeldu ng.
Cassel, am 25. März 1900.
Der Direktor der Realschule:
Dr. A. Harnisch.


