Unterrichts- Preis.
tacner. Lehrbücher. Mk. Klassen. Matthiessen, UÜbungsbuch für Arithmetik u. Algebra 2.50——— vm oOm Un V O0II—— Schlömilch, 5stellige Logarithmentafeln..... 1.30————— UIIOI dI 1 Mathematik. Thieme, Leitfaden der Mathematik für Realanstalten I.. 1.600— V IV vom UI-—— „ 5„„„„„„ II.. 2.50——— 1—— on UI I 01 Harms und Kallius, Rechenbuch.......(2,85 VI VIV— Lee.—
. Koppe, Physik, Ausgabe B; I. Teil...... 2.20 ⁰———— om un OI UI 01 NAerLeseen.„ B; II. Tell...... 520.—— 1N=——= on 1 o 4 chatten Lipp, Lehrbuch der Chemie und Mineralogie 3.805—————— ſon UI 01 4 Rüdorff, Anleitung zur chem. Analyse 0.80——————— UI 01 Schilling, Kleine Schulnaturgeschichte der 3 Reiche 3.60 ⁰—— IV unſon II—-—— Gosaug Erk und Greef, Liederkranz, I. Heft, Abt. B... 0.80 VI. V V———— V— V—— ang. Stein, Auswahl von Gesängen für gemischten Chor.. 1.20——— Chorsänger. II. Auswahl aus den Verfügungen.
1) Königl. Unterrichtsministerium, 6. 2. 08. Es ist den Abiturienten der höheren Lehranstalten, welche sich dem
. =q
Studium an Technischen Hochschulen widmen wollen, zu empfehlen, ihre in den beiden oberen Klassen aus- geführten Freihand- und Linearzeichnungen, die als selbständige und gute Leistungen anerkannt werden können, als solche von den Zeichenlehrern bescheinigen zu lassen, um sich dadurch an der Hochschule über ihre zeich- nerische Vorbildung auszuweisen und sich unter Umständen erhebliche Zeitersparnisse zu sichern.
Königl. Prov.-Schulk., 31. 3. 08. Nach einer Mitteilung der Kaiserl. Werft können in Kiel Anwärter für die Ver- waltungssekretariats-Laufbahn eingestellt werden. Angenommen werden junge Leute, welche die Unterprima einer höheren Lehranstalt mit Erfolg besucht haben; Abiturienten werden bevorzugt..
Königl. Unterrichtsministerium, 13. 7. 08. Eine Befreiung vom Turnunterricht ist nur dann aus- zusprechen, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimme- rung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskelschwäche, Rachenkatarrh und ähnliche Dinge können nicht als ausreichende Gründe für die Be- freiung.erachtet werden.
Königl. Unterrichtsministerium, 28. 10. 08. Unter Bezugnahme auf ein besonderes Vorkommnis wird darauf hin- gewiesen, daß es unstatthaft ist, wenn Schüler ohne Vorwissen des Direktors oder des Klassenlehrers an S. Maj. den Kaiser die Bitte um Gewährung von Schulausfall zum Manöverbesuch oder ähnl. richten.
Königl. Unterrichtsministerium, 24. 1. 09. In der„Ordnung der Reifeprüfung an neunstufigen höheren Schulen“ sind namentlich folgende Anderungen eingetreten: 1)§ 11, 3 lautet jetzt: Die Prüfung ist als bestanden zu erachten, wenn das Gesamturteil in allen verbindlichen wissenschaftlichen Lehrgegenständen mindestens„Genügend“ lautet. Eine Abweichung hiervon in Berücksichtigung des von dem Schüler gewählten Berufes ist nicht zulässig. Dagegen steht es der Prüfungskommission zu, nach pflichtmäßigem Ermessen darüber zu entscheiden, ob und inwieweit etwa nicht genügende Leistungen in einem Lehrgegenstande durch die Leistungen des Schülers in einem anderen Lehrgegenstande als ausgeglichen zu erachten sind. 2)§ 13, 2 lautet: Für die Lehrfächer der Oberprima, welche nicht Gegenstand der Prüfung gewesen sind, ist das auf Grund der Klassen- leistungen festgestellte Prädikat aufzunehmen. Dasselbe gilt auch für den naturgeschichtlichen Unterricht, falls der Schüler einen solchen auf der Oberstufe erhalten hat.
Königl. Unterrichtsministerium, 18. 2. 09. Die in den Programmen der höheren Lehranstalten zu veröffentlichenden Schulnachrichten können gekürzt werden. Es kann namentlich abgesehen werden von einer Übersicht über die während des abgelaufenen Schuljahres erledigten Pensen, von der Mitteilung solcher behördlichen Verfügungen, die für die Schüler und ihre Angehörigen kein Interesse haben, und von der Angabe über die Vermehrung der Lehrmittelsammlungen. 3
—
—
—
—


