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Berechtigungen der Oberrealschule.
Das Reifezeugnis der Oberrealschule berechtigt:
1) zu allen Universitätsstudien mit alleiniger Ausnahme des Studiums der Theologie, 2) zum Studium auf der Technischen Hochschule,
3) zum Studium auf der Forstakademie,
4) zum Studium des Bergfachs,
5) zum Studium auf der Tierärzlichen Hochschule,
6) zur Offizierslaufbahn in dem Heer und in der Marine,
7) zum Eintritt in den hõôheren Verwaltungs-, Eisenbahn-, Post- und Telegraphendienst.
Die Abiturienten der Oberrealschulen, welche sich dem Studium der Medizin widmen wollen, haben nachzu- weisen, daß sie in der lateinischen Sprache die Kenntnisse besitzen, welche für die Versetzung in die Obersekunda eines Realgymnasiums gefordert werden. An einer Oberrealschule mit wahlfreiem Lateinunterricht(ein solcher wird an der Oberrealschule I erteilt) genügt für diesen Nachweis das Zeugnis des Direktors über die erfolgreiche Teil- nahme am Lateinunterricht.
Das Zeugnis für die Oberprima berechtigt zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern und zur Laufbahn als Zahlmeister bei der Marine und als Verwaltungssekretär bei der Kaiserlichen Werft in Kiel.
Mit dem Zeugnis für die Obersekunda wird die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst erlangt. Es berechtigt außerdem zum Eintritt in den gesamten staatlichen Subalterndienst und zur Prüfung als Zeichenlehrer.
Auf die für die Befreiung vom Turnunterricht geltenden Bestimmungen, welche unter den„Verfügungen“ auf S. 17 mitgeteilt sind, wird besonders aufmerksam gemacht.
Bezüglich des Konfirmandenunterrichts wiederhole ich die bereits in früheren Jahren ausgesprochene Bitte, daß die Eltern ihre Söhne nicht früher und nicht später als in Obertertia konfirmieren lassen und von dieser Regel nur dann abweichen, wenn besonders zwingende Gründe es erfordern.
Die Sprechstunde des Direktors findet an jedem Schultage 11—12 Uhr statt.
Die Sprechstunden der Lehrer sind auf dem Stundenplane verzeichnet. Es empfiehlt sich in jedem Fall, Besuche beim Direktor wie bei den Lehrern mehrere Tage, wenigstens aber einen Tag vorher, anzumelden, damit auf diese Weise die Möglichkeit geboten wird, über den Kenntnisstand, die Leistungen und das Verhalten des Schülers auch bei den andern Lehrern vorher Erkundigungen einzuziehen und so erschöpfendere Auskunft zu erteilen.
Das neue Schuljahr wird Montag den 19. April 1909 mit der Prüfung der für Quinta bis Prima angemeldeten Schüler beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler um 8 Uhr vormittags im Schulhofe, Kölnische Straße 89, einzufinden.
Bei jeder Anmeldung ist der Geburtsschein, der Impf- oder Wiederimpfschein und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule einzureichen.
Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 22 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors, auch darf später ohne vorherige Zustimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden.
Die Pfingstferien werden am 28. Mai, die Sommerferien am 2. Juli und die Herbstferien am 25. September 1909 beginnen.
Cassel, am 22. März 1909. Der Direktor der Oberrealschule I: Dr. Quiehl.


