Jahrgang 
1901
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1) Bezüglich der Berechtigungen ist davon auszugehen, dass das Gymnasium, das Realgymnasium und die Oberrealschule in der Erziehung zur allgemeinen Geistesbildung als gleichwertig anzusehen sind und nur insofern eine Ergänzung erforderlich bleibt, als es für manche Studien und Berufs- zweige noch besonderer Vorkenntnisse bedarf, deren Vermittelung nicht oder doch nicht in demselben Umfange zu den Aufgaben jeder Anstalt gehört. Dementsprechend ist auf die Ausdehnung der Berechtigungen der realistischen Anstalten Bedacht zu nehmen. Damit ist zugleich der beste Weg gewiesen, das Ansehen und den Besuch dieser Anstalten zu fördern und so auf die grössere Ver- allgemeinerung des realistischen Wissens hinzuwirkeu.

2) Durch die grundsätzliche Anerkennung der Gleichwertigkeit der drei höheren Lehranstalten wird die Möglichkeit geboten, die Eigenart einer jeden kräftiger zu betonen..... 4

Bezüglich des Konfirmandenunterrichts wiederhole ich die bereits in früheren Jahren ausgesprochene Bitte, die Eltern mögen ihre Söhne nicht früher und nicht später als in Obertertia konfirmieren lassen und von dieser Regel nur dann abweichen, wenn besonders zwingende Gründe es fordern.

Es liegt im Interresse der Schüler, dafs sich ihre Angehörigen in möglichst enger Fühlung mit der Schule erhalten. Die Lehrer der Anstalt sind gern bereit, über den Kenntnisstand und über das Verhalten der Schüler persönlich Auskunft zu erteilen. Ich ersuche daher die Eltern, in Fällen, wo Betragen oder Fortschritte der Schüler zu Ausstellungen Anlals geben, sich persönlich entweder mit dem Direktor(Sprechstunde an Schul- tagen 11 12 Uhr) oder dem Klassenlehrer oder dem betr. Fachlehrer in Beziehung zu setzen.

Damit die Eltern von erheblicheren Fällen nicht ordnungsmälsigen Verhaltens Kenntnis erhalten, hat die Schule Mitteilungshefte eingeführt. Auch diese Mitteilungen sollen dazu bei- tragen, die Familie in den Stand zu setzen, in gemeinsamem Wirken mit der Schule die für die Erziehung und für die körperliche und geistige Ausbildung des Schülers geeigneten Malsregeln zu ergreifen.

Die Mitteilungen sind nur mit der Unterschrift des Vaters oder dessen Stellvertreters zu versehen. Etwaige schriftliche Bemerkungen erwarten wir in verschlossenen Briefen.

Die Mitteilungshefte sowie überhaupt alle Mitteilungen, welche im Interesse der Schüler von seiten der Schule erfolgen, werden den Eltern oder deren Stellvertretern als portopflichtige Dienstsache durch die Post zugestellt, worauf ich hiermit ergebenst hinweise.

Sonnabend den 30. März vormittags 9 Uhr wird im Festsaale der Anstalt eine

Schluſsfeier

veranstaltet werden, zu der ich die Angehörigen und die Freunde der Oberrealschule ergebenst einlade.