Jahrgang 
1899
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6. Knabenchor: a)So nimm denn meine Hände von Silcher. b) Fragment aus der Lobgesangsinphonie von Mendelssohn. Violinchor, Klavier und Orgel.

7. Vorträge: a) The Child's first Grief by Felicia Hemaus(Victor Löwenstein, UIIIa). b) William the Conqueror by Charles Mackay(Paul Stöltzing, UIIb). c) Childe Harold's Adieu to England by Lord Byron(Otto Weinreich, UIb).

8. Chorgesang:Heimwärts von J. Heim.

9. Vorträge- a) Der blinde König von Ludwig Uhland(Rudolf Wilsner, UIII b). b) Monolog ausWilhelm Tell von Friedr. v. Schiller(Karl Prüssing, UIIa). c) Monolog ausWallensteins Tod, I, 4(Georg Ködding OII).

10. Knabenchor: Ferienlied.

Der Konfirmandenunterricht im Winterhalbjahre liegt seit einer Reihe von Jahren an drei Tagen der Woche(Montags, Donnerstags und Sonnabends) von 11 12 Uhr. Die Schule hat sich nach Möglichkeit bestrebt, für die in Betracht kommenden Klassen zu den genannten Zeiten Religionsstunden anzusetzen, damit die Konfirmanden nicht Unterrichtsstunden versäumen, für welche der Konfirmandenunterricht keinen Ersatz bietet. Leider ist das indessen nicht in allen Fällen möglich gewesen. Es kann nur dann geschehen, wenn die Schule beim Anfertigen des Stundenplanes nur auf den Konfirmandenunterricht in einer beschränkten Zahl von Klassen Rücksicht zu nehmen hat. Im letzten Schuljahre waren in 1 Quinta, 2 Quarten, 2 Untertertien und 2 Obertertien, zusammen also in 7 Klassen, Konfirmanden vorhanden. Es liegt auf der Hand, dafs es nicht angängig ist, in allen diesen Klassen gleichzeitig Religionsunterricht erteilen zu lassen; die Schüler kommen vielmehr in die unangenehme Lage, Stunden versäumen zu müssen, die für die Beurteilung bei der Versetzung von Wichtigkeit sind. Daher liegt es im Interesse der Eltern auch ihrerseits auf diese Verhältnisse Rücksicht zu nehmen und ihre Kinder möglichst auf ein und derselben Klassenstufe den Konfirmandenunterricht besuchen zu lassen. Die ge eignetste Stufe hierfür ist die Ober-Tertia. Es ergeht daher der Rat und die Bitte an die Eltern, ihre Kinder nicht zeitiger und nichtspäter als in Ober-Tertia konfirmieren zu lassen und von dieser Regel nur dann abzuweichen, wenn besonders zwingende Gründe es erfordern.

Nach einem Beschlufs der städtischen Behörden werden Abgangs- und Reifezeug- nisse nicht mehr unentgeltlich abgegeben, sondern es wird für dieselben eine Gebühr von 3 Mark erhoben, welche der Stadtkasse zuflieſst.

Es liegt im Interesse der Schüler, dals sich ihre Angehörigen in möglichst enger Fühlung mit der Schule erhalten. Die Lehrer der Austalt sind gern bereit, über den Kenntnisstand und über das Verhalten der Schüler persönlich Auskunft zu erteilen. Ich ersuche daher die Eltern, in Fällen, wo Betragen oder Fortschritte der Schüler zu Ausstellungen Anlals geben, sich persönlich entweder mit dem Direktor(Sprechstunde an Schul- tagen 11 12 Uhr) oder dem Klassenlehrer oder dem betr. Fachlehrer in Beziehung zu setzen.