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des Stundenplanes nur auf den Konfirmandenunterricht in einer beschränkten Zahl von Klassen Rücksicht zu nehmen hat. Im letzten Schuljahre waren in 1 Sexta, in 2 Quinten, 3 Quarten, 3 Untertertien und 3 Obertertien, zusammen also in 12 Klassen, Konfirmanden vorhanden. Es liegt auf der Hand, daſs es nicht angängig ist, in allen diesen Klassen gleichzeitig Religions- unterricht erteilen zu lassen; die Schüler kommen vielmehr in die unangenehme Lage, Stunden versäumen zu müssen, die für die Beurteilung bei der Versetzung von Wichtigkeit sind. Daher liegt es im Interesse der Eltern, auch ihrerseits auf diese Verhältnisse Rücksicht zu nehmen und ihre Kinder möglichst auf ein und derselben Klassenstufe den Konfirmandenunterricht besuchen zu lassen. Die geeignetste Stufe hierfür ist die Ober-Tertia, Es ergeht daher der Rat und die Bitte an die Eltern, ihre Kinder nicht zeitiger und nichtspäter als in Ober-Tertia konfirmieren zu lassen und von dieser Regel nur dann abzuweichen, wenn be- sonders zwingende Gründe es erfordern.
Nach einem Beschlufs der städtischen Behörden sollen Abgangs- und Reifezeugnisse nicht mehr unentgeltlich abgegeben, sondern es soll für dieselben eine Gebühr von 3 Mark er- hoben werden, welche der Stadtkasse zuflieſst.
Es liegt im Interesse der Schüler, dalfs sich ihre Angehörigen in möglichst enger Fühlung mit der Schule erhalten. Die Lehrer der Anstalt sind gern bereit, über den Kenntnisstand und über das Verhalten der Schüler persönlich Auskunft zu erteilen. Ich ersuche daher die Eltern, in Fällen, wo Betragen oder Fortschritte der Schüler zu Ausstellungen Anlals geben, sich persönlich entweder mit dem Direktor(Sprechstunde an Schul- tagen 11— 12 Uhr) oder dem Klassenlehrer oder dem betr. Fachlehrer in Beziehung zu setzen.
Damit die Eltern von erheblicheren Fällen nicht ordnungsmälsigen Verhaltens Kenntnis erhalten, hat die Schule Mitteilungshefte eingeführt, Auch diese Mitteilungen sollen dazu bei- tragen, die Familie in den Stand zu setzen, in gemeinsamem Wirken mit der Schule die für die Erziehung und für die körperliche und geistige Ausbildung des Schülers geeigneten Maſsregeln zu ergreifen.
Die Mitteilungen sind nur mit der Unterschrift des Vaters oder dessen Stellvertreters zu versehen. Etwaige schriftliche Bemerkungen erwarten wir in verschlossenen Briefen.
Die Mitteilungshefte sowie überhaupt alle Mitteilungen, welche im Interesse der Schüler von seiten der Schule erfolgen, werden von Ostern 1898 ab den Eltern oder deren Stellvertretern als portopflichtige Dienstsache durch die Post zugestellt werden, worauf ich die Eltern hier- mit ergebenst aufmerksam mache.
Berechtigungen,
welche durch den Besuch der Oberrealschule auf den verschiedenen Klassenstufen erworben werden:
I. Die aus der Oberprima mit dem Zeugnis der Reife (also nach 9jährigem Lehrgange) abgehenden Schüler haben die Berechtigung. 1) zum Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften auf der Universität mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen,


