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e. zum Büreaudienst bei der Königl. Berg-, Hütten- und Salinen-Verwaltung, f. zum Dienst in den städtischen Verwaltungen, 3) zum Studium der Landwirtschaft auf den Königl. landwirtschaftl. Hochschulen, 4) zum Besuch der akademischen Hochschule für die bildenden Künste(Kunstakademie), 5) zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik, 6) zu der Meldung zur Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen, 7) zur Annahme als Anwärter für den Dienst als Königl. Bauschreiber und Technischer Sekretär in der Allgemeinen Bauverwaltuùng, 8) zur Meldung behufs Ausbildung als Zahlmeister bei der Landarmee, 9) zur Zulassung zu der Maschinisten- und Ingenieurprüfung für die Kaiserliche und Handelsmarine,
10) zum Eintritt in eine mittlere Fachschule für Maschinenbau,
11) für den Eintritt als Apothekerlehrling und die Zulassung zu den pharmazeutischen Prüfungen, wenn durch eine Prüfung an einem Realgymnasium auch im Lateinischen die Reife für Obersekunda nachgewiesen wird,
12) für den Besuch der höheren Abteilung der Königl. Gärtnerlehranstalt zu Potsdam, wenn aulserdem im Lateinischen die Reife für die Untertertia eines Gymnasiums oder Realgymnasiums nachgewiesen wird.
Das neue Schuljahr wird Montag den 18. April 1898 mit der Prüfung der neu An- gemeldeten beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im neuen Schulgebäude, Kölnische Strasse 89, einzufinden.
Dienstag den 19. April, vormittags 11 Uhr, wird die Einweihung des neuen Schul- gebäudes stattfinden. Das Nähere über diese Feier sowie über die Eintrittskarten für dieselbe wird durch die Zeitungen mitgeteilt werden.
Der regelmäſsige Vormittagsunterricht wird im nächsten Schuljahre im Sommer um 7 Uhr beginnen.
Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 18 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors, auch darf später ohne vorherige Zustimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden.
Das Schulgeld beträgt von Ostern 1898 ab in den Klassen VI bis UII 108 Mark für Einheimische und 144 Mark für Auswärtige, in- O II, UI und OI 120 bezw. 160 Mark.
Gesuche um Schulgelderlals wirqen ſuun;für Schüler von Quarta aufwärts berücksichtigt und sind jedesmal bis zum 15. März bew. 15, September an das Kuratorium der Oberrealschule zu richten. Vorgedruckte Muster für sofehe Eingaben können beim Direktor in Empfang genommen
werden.„2. Cassel, am 21. März 1898.
Der Direktor der Oberrealschule:
Dr. Quiehl.


