Jahrgang 
1897
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6) zum Dienst in den städtischen Verwaltungen,

) zum Eintritt in den Dienst bei der Reichsbank(nach einer Lehrzeit in einem Bank-

geschäft); fernerhin:

8) zum Studium der Landwirtschaft auf den Kgl. landwirtsch. Hochschulen,

9) zum Besuch der akademischen Hochschule für die bildenden Künste (Kunstakademie),

10) zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik,

11) zu der Meldung zur Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,

12) zur Annahme als Anwärter für den Dienst als Königl. Bauschreiber und Technischer Sekretär in der Allgemeinen Bauverwaltung,

13) für den Eintritt als Apothekerlehrling und die Zulassung zu den pharmazeutischen Prü- fungen, wenn durch eine Prüfung an einem Realgymnasium auch im Lateinischen die Reife für Obersekunda nachgewiesen wird,

14) für den Besuch der höheren Abteilung der Königl. Gärtnerlehranstalt zu Potsdam, wenn aufserdem im Lateinischen die Reife für die Untertertia eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums nachgewiesen wird.

Die bestandene Abschlufsprüfung berechtigt auch zum Civilsupernumerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuern(vergl. oben II), zur Meldung zu der Landmesser- und zu der Markscheide- Prüfung(III. 1 u. 2), wenn nachher noch das Reifezeugnis einer anerkannten 2 jährigen mittleren Fach- schule erworben wird. Solche Fachschulen giebt es z. Z. in Preufsen 5: Hagen, Barmen, Aachen, Breslau und Gleiwitz.

Der Konfirmandenunterricht im Winterhalbjahre liegt seit einer Reihe von Jahren an drei Tagen der Woche(Montags, Donnerstags und Sonnabends) von 11 12 Uhr. Die Schule hat sich nach Möglichkeit bestrebt, für die in Betracht kommenden Klassen zu den genannten Zeiten Religionsstunden anzusetzen, damit die Konfirmanden nicht Unterrichtsstunden versäumen, für welche der Konfirmandenunterricht keinen Ersatz bietet. Leider ist das indessen nicht in allen Fällen möglich gewesen. Es kann nur dann geschehen, wenn die Schule beim Anufertigen des Stundenplanes nur auf den Konfirmandenunterricht in einer beschränkten Zahl von Klassen Rücksicht zu nehmen hat. Im letzten Schuljahre waren in 1 Quinta, in 3 Quarten, 3 Untertertien 3 Obertertien und in 2 Unter-Sekunden, zusammen also in 12 Klassen, Konfirmanden vorhanden. Es liegt auf der Hand, dals es nicht angängig ist, in allen diesen Klassen gleichzeitig Religions- unterricht erteilen zu lassen; die Schüler kommen vielmehr in die unangenehme Lage, Stunden versäumen zu müssen, die für die Beurteilung bei der Versetzung von Wichtigkeit sind. Daher liegt es im Interesse der Eltern, auch ihrerseits auf diese Verhältnisse Rücksicht zu nehmen und ihre Kinder möglichst auf ein und derselben Klassenstufe den Konfirmandenunterricht besuchen zu lassen. Die geeignetste Stufe hierfür ist die Ober-Tertia Es ergeht daher der Rat und die Bitte an die Eltern, ihre Kinder nicht zeitiger und nicht später als in Ober-Tertia konfirmieren zu lassen und von dieser Regel nur dann abzuweichen, wenn besonders zwingende Gründe es erfordern.