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Nach einem Beschlufs der städtischen Behörden sollen Abgangs- und Reifezeugnisse nicht mehr unentgeltlich abgegeben, sondern es soll für dieselben eine Gebühr von 3 M. erhoben werden, welche der Stadtkasse zuflieſst.
Das neue Schuljahr wird Montag den 26. April 1897 mit der Prüfung der neu An- gemeldeten beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schulgebäude, Hedwigstralſse 1, einzufinden.
Der regelmäfsige Vormittagsunterricht wird im nächsten Schuljahre auch für den Sommer um 8 Uhr beginnen.
Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 17 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors, auch darf später ohne vorherige Zustimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden.—
Das Schulgeld beträgt in den Klassen VI bis UII 90 Mark für Einheimische und 120 Mark für Auswärtige, in OII, UI und OI 108 bezw. 144 Mark.
Gesuche um Schulgelderlals werden nur für Schüler von Quarta aufwärts berücksichtigt und sind jedesmal bis zum 15. März bezw. 15. September an dus Kuratorium der Oberrealschule zu richten. Vorgedruckte Muster für solche Eingaben können beim Direktor in Empfang genommen werden.
OCassel, am 22. März 1897.
Der Direktor der Oberrealschule: Dr. Quiehl.


