Schreiben: Sexta. 2 Std. Die kleinen und grofsen Buchstaben, Wörter u. Sätze in deutscher und lateinischer Schrift. In a: Markert; in b: Grün; in c: Bach.
Quinta: 2 Std. Schreiben einzelner Wörter, ein- und mehrzeiliger Sätze in deutscher und lateinischer Schrift. In a und b: Bach; in ce: Markert.
Quarta: 2 Std. Schreiben nach ein- und mehr- zeiligen Vorschriften in deutscher und lateinischer Schrift. Geschäftsbriefe. Rundschrift und Zierschrift. In a, b und e: Laus.
UII, OIII, UIII: Diejenigen Schüler dieser Klassen, die im Schreiben nicht Befriedigendes leisteten, erhielten
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wöchentlich 1 Stunde Schreibunterricht; auch stand die Teilnahme an dieser Stunde solchen Schülern frei, die sich aus eigenem Antriebe weiterbilden wollten.
Ferner war von Anfang August ab eine besondere Stunde für diejenigen angesetzt. die sich in Rund- und Zierschrift vervollkommnen wollten. Laus.
Die benutzten Lehrbücher sind dieselben gewesen wie im Schuljahre 1895/96; das Verzeichnis derselben findet sich im Jahresbericht für 1895/96 Seite 17 und 18.
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.Mitteilung des Kuratoriums vom 28. Januar 1897:
II. Auswahl aus den Verfügungen.
Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 7. März 1896: Die Schüler der hiesigen Lehranstalten gebrauchen bei Benutzung des Fahrrades nicht immer die nötige Vorsicht und belästigen vielfach durch unvorsichtiges Fahren das Publikum. Sie sollen zu gehöriger Vorsicht bei Benutzung des
Fahrrades ermahnt werden.
Ministerial-Erlafs vom 18. April 1896: Der Herr Minister hat von dem Berichte über die Entwicklung
der Realanstalten in der Provinz Hessen-Nassau mit lebhaftem Interesse Kenntnis genommen. Der Inhalt des Berichtes läfst einer weiteren zweckmälsigen Gestaltung des Realschulwesens in Hessen-Nassau ver- trauensvoll entgegensehen. Insbesondere war die weitgehende Förderung der lateinlosen Realschulen erfreulich, wie sie in der Umwandlung zahlreicher Realprogymnasien(9) und der Vervollständigung vorhandener Real- schulen zu Oberrealschulen(3) zu Tage tritt. Während 1891 in der Provinz noch doppelt so viel latein- treibende Realanstalten als lateinlose vorhanden waren(20: 10), wird sich jetzt das Verhältnis bei Weiter- führung der begonnenen Neugestaltungen geradezu umkehren(9: 19).... Die umfangreichen statistischen Zusammenstellungen geben ein anschauliches Bild der in den verschiedenen Beziehungen eingetretenen Veränderungen. Die Prozentsätze der nach einjährigem Besuche der Klasse versetzten Schüler zeigen eine erfreuliche Steigerung und lassen auf ein im Allgemeinen wohlbefriedigendes Ergebnis des Unterrichts schliefsen....
Ministerial-Erlafs vom 11. September 1896: Es ist in neuerer Zeit mehrfach beobachtet worden, daſs junge
Leute, welche, obschon Preulsen von Geburt, in ausländischen Anstalten ihre Vorbildung erlangt hatten, sich demnächst an einer diesseitigen höheren Lehranstalt zur Aufnahme nach Unterprima meldeten, wodurch sie im Falle des Bestehens der Prüfung sich der in Preufsen vorgeschriebenen Abschlufsprüfung am Schlusse der Untersekunda entzogen. Im Hinblick darauf sollen die Schulen bei den Aufnahmeprüfungen solcher Schüler mit besonderer Strenge verfahren.
Auf den Antrag der Direktoren der drei städtischen höheren Schulen haben die städtischen Behörden mit Genehmigung des K. P.-Sch.-K. beschlossen, dafs den an den hiesigen städtischen höheren Schulen angestellten Oberlehrern die feste Zulage von jährlich 900 Mark nach dem elften für das Aufrücken im Dienstaltersetat malsgebenden Besoldungs-Dienstjahre gewährt wird und dafs dieser Beschlufs am 1. April d. J. in Kraft tritt. Die gesetzliche Mindestforderung wird dabei stets erfüllt werden.
Ministerial-Erlals vom 30. Januar 1897: Der Herr Minister trifft Anordnungen betreffs der Feier des
100 jährigen Geburtstages Seiner Majestät des Hochseligen Kaisers Wilhelms des Ersten.


