— 38—
zu ihrer Behütung aber auch die nächste Pflicht haben. Je tiefer die UÜberzeugung von der Erspriesslichkeit einmütigen Zusammenwirkens von Elternhaus und Schule dringt, um so deutlicher werden die Segnungen eines solchen bei denjenigen hervortreten, an deren Gedeihen Familie und Staat ein gleiches Interesse haben.
Berechtigungen,
welche durch den Besuch der Oberrealschule auf den verschiedenen Klassenstufen erworben werden:
I Die aus der Oberprima mit dem Zeugnis der Reife
(also nach 9 jährigem Lehrgang) abgehenden Schüler haben die Berechtigung:
1) zum Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften auf der Universität mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen,
2) zum Studium des Bau- und Maschinenfaches(Berlin-Charlottenburg, Hannover, Aachen, München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt und Braunschweig) und zu den nachfolgenden Staatsprüfungen im Hochbaufach, Bauingenieurfach(Eisen- bahnbau, Wasserbau, Brückenbau) und im Maschinenbauwesen(Staatseisen- bahndienst),
3) zu dem Studium auf den Forstakademien(Eberswalde und Münden) und zur Zu- lassung zu den Prüfungen für den höheren Forstverwaltungsdienst,
4) zum Studium des Bergfaches(Berg-, Hütten- und Salinenwesens)(Berlin, Aachen und Klausthal) und zur Zulassung zu den Prüfungen, durch welche die Befähigung zu den technischen Amtern bei den staat lichen Behörden darzulegen ist.
5) zum Eintritt als Posteleve, also zu den höheren Stellen des Post- und Telegraphen- dienstes, endlich
6) zur Prüfung und Anstellung bei der Kaiserlichen Marine für den Schiffbau und den Schiffmaschinenbau.
Durch Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Lateinischen an einem Realgymnasium erlangt der Ober- realschulabiturient auch die Berechtigung zum Studium der fremden neueren Sprachen, sowie zur Offizier- laufbahn in der Armee und Marine(Alter nicht über 19 Jahre).— Durch Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Lateinischen und Griechischen erlangt or sämtliche Berechtigungen eines Gymnasialabiturienten.
II. Der erfolgreiche einjährige Besuch der Prima (nach Sjährigem Lehrgange) ist: 1) Bedingung der Zulassung zum Supernumerariat bei der Verwaltuug der indirekten Steuern, 2) Wenn der 1 jähr-freiwilligen Militärpflicht genügt ist, steht auch der Eintritt als Civil- applikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat, sowie für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserlichen Werkften offen.


