— 20—
Das neue Schuljahr wird Montag den 13. April 1896 mit der Prüfung der neu An- gemeldeten beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schulgebäude, Hedwigstrasse 1, einzufinden.
Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 17 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors, auch darf später ohne vorherige Zustimmung desselben
die Wohnung nicht gewechselt werden. Das Schulgeld beträgt in den Klassen VI bis UII 90 Mark für Einheimische und 120 Mark
für Auswärtige, in O II, UI und 0I 108 bezw. 144 Mark.
Gesuche um Schulgelderlals werden nur für Schüler von Quarta aufwärts berücksichtigt und sind jedesmal bis zum 15. März bezw. 15. September an das Kuratorium der Oberrealschule zu richten. Vorgedruckte Muster für solche Eingaben können beim Direktor in Empfang genommen
werden.
Cassel, am 13. März 1896. Der Direktor der Oberrealschule:
Dr. Quiehl.
3 8 2 2


