Jahrgang 
1879
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13 6. Juli 1878. Dasselbe theilt eine Ministerial-Verfügung vom 18. Juni mit, wodurch darauf aufmerksam gemacht wird, dass revaccinirte Schulkinder auf die Dauer von 14 Tagen von Vollziehung der Wiederimpfung an gerechnet von den Turnübungen zu dispensiren sind.

5. August 1878. Dasselbe macht die Lehrer auf die zu Amsterdam in dem Nieder- ländischen Schulmittel- Museum eröffnete ständige Ausstellung für Unterrichtsmittel aufmerksam.

5. August 1878. Dasselbe theilt weiter aus der oben erwähnten Ministerial-Verfügung vom 10. Mai mit, dass die Frequenz der höheren Bürgerschule, selbst nach Abtrennung der Vorschule, noch als abnorm bezeichnet werden müsse.

12. August 1878. Dasselbe bringt die Circular-Verfügung des Königlichen Ministeriums vom 2. Februar 1843 in Erinnerung, wonach in dem für die Schulnachrichten bestimmten Theil der Programme alle in Beziehung auf innere und äussere Schuldisciplin, Lehrmethode, Lehr- gegenstünde etc. von den Behörden ausgehenden Bestimmungen, sobald sie allgemeines Interesse haben, mitgetheilt werden sollen und macht ausserdem darauf aufmerksam, dass bei der Ueber- sicht über die Lehrpläne stets die gebrauchten Lehrbücher und bei der Erwühnung der Matu- ritäts- und Entlassungsprüfung der Name des Königlichen Commissars oder dessen Stellvertreters genannt werden.

12. August 1878. Dasselbe macht alle höheren Lehranstalten der Provinz auf die grosse Bedeutung des Vocabellernens beim Erlernen von fremden Sprachen von Neuem auf- merksam und macht beständige Repetitionen und Verwerthung der einmal gelernten Vocabeln zur Pflicht.

31. October 1878. Dasselbe theilt eine Verfügung des Herrn Ministers mit, wodurch Geistliche und Lehrer zu energischem gemeinsamen Zusammenwirken behufs Abstellung der Uebelstände aufgefordert werden, welche sich wiederholt bei Schülern und Schülerinnen während der Zeit des Confirmanden-Unterrichts gezeigt haben.

30. December 1878. Dasselbe bestimmt, dass die dreijährigen Verwaltungsberichte in Zukunft nicht wie bisher zum 15. December, sondern zum 15. Mai desjenigen Jahres zu erlassen sind, in welchem die dreijährige Verwaltungsperiode schliesst.

25. Januar 1879. Dasselbe genehmigt die Einführung des geographischen Leitfadens von Prof. H. A. Daniel anstatt der gegenwärtig im Gebrauch befindlichen Lehrbücher von Hartmann und v. Klöden.

1. Februar 1879. Dasselbe genehmigt die Einführung des Hülfsbuches für den evang. Religionsunterricht von Dr. Carl Noack für die oberen Klassen.

12. Februar 1879. Dasselbe bringt in Erinnerung, dass ausser den von der Aufsichts- behörde genehmigten Lehrbüchern und sonstigen Unterrichtsmitteln anderweitige wissenschaft- liche Hülfsmittel bei dem Unterricht weder officiell gebraucht, noch privatim nebenher zugelassen werden dürfen. 3

22. Februar 1879. Das Curatorium der höheren Bürgerschule theilt mit, dass mit Ge- nehmigung des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiums die Schulgeldsätze für die Klassen Prima und Secunda auf jährlich 84 M.(resp. monatlich 7 M.), Tertia nnd Quarta jährlich 72 M.(resp. monatlich 6 M.), Quinta und Sexta jährlich 60 M.(resp. monatlich 5 M.) fest- gesetzt sind, während für die Vorschule die bisherigen Sätze unverändert bleiben, nämlich für Einheimische jährlich 36 M.(resp. monatlich 3 M.), für Auswärtige jährlich 48 M.(resp. monatlich 4 M.)

4. März 1879. Das Curatorium theilt mit, dass mit Beginn des neuen Schuljahres die Erhebung des Schuldgeldes nicht mehr wie bisher in den Schulen gegen Einzelquittungen, son- dern nach einer Heberolle im Dienstlocale des Steuer- und Schulgeld-Einnehmers stattfinden soll.

Das Curatorium der höheren Bürgerschule besteht aus den Herren Oberbürgermeister Weise, Stadtschulreferent Metropolitan Dr. theol. Hochhuth, Stadtrath Hauptmann a. D. Engelhardt, Kaufmann Rittershaussen, Juwelier Scheel und Rector Prof. Dr. Buderus.