Jahrgang 
1882
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geistige Anregung nur mechanischen Verrichtungen obliegen. Wer andererseits öfters mit Schülern oder deren Angehörigen über die Wahl ihres Lebensberufs zu verhandeln hat, findet hinlänglich Gelegenheit sich zu überzeugen, wie oft jene Praxis der Geschäfte zum Grunde einer Abneigung gegen Erlernung der Handlung namentlich bei willenskräftigeren Naturen wird. So wird den jungen Leuten ein Weg unmöglich gemacht, der andernfalls ihre Kräfte angemessen beschäftigt, so ent- geht dem Stande manche Kraft, die ihm zum Nutzen und zur Ehre gereicht haben würde.

Diese Zustände müssen als Hintergrund einer Erklärung genommen werden, welche auf Veranlassung der Vorsitzenden unserer beiden hiesigen kaufmännischen Korporationen, der Handels- kammer und des Kaufmännischen Vereins, von einer Anzahl hiesiger Handelsfirmen erlassen und durch die Zeitungen veröffentlicht worden ist. Dieselbe lautet:

Die unterxeichneten hiesigen Firmen erklären hiermit ihre Bereitzvcilligkeit, den- jenigen jungen Leuten, welche die Handelsfachklasse der hiesigen Königlichen Geuwerbe- und Handesschule mit Erfolg besucht haben, eine Lehrzeit von nur zwei Jahren ³

berwilligen. Kassel, den 17. Januar 1882.

Alsberg da Löwenbaum. L. Pfeiffer. André do Herxog. Pfeiffer d Hartdegen. Morita Belhle. Filh. d) Ferd. Rocholl. M. B. Bodenheim. Carl Rohde Söhne. Hermann Faubel. H. Feubensohn. Fröhlich Wolfp. H. Schirmer. Gebr. Goldschmidt.. Steinmela de Knelseh. T. L. Has. Frana Heinrich Thorbecke. Henschel Sohn. Trost&(l. A. Hirsch Cb. von Waitrische Erben. H. Hooss. g. M. Wallach. Klappert, Ferres(Cb. Martin Wallach. Knetsch d Plaut. Georg Wenderoth.

Georg Wülbern Hackländer.

Man wird nach dem, was vorhin über die Vorbildung solcher Lehrlinge, welche eine drei- jährige Lehrzeit zu bestehen haben, wenigstens über die Vorbildung einer grossen Zahl von diesen, ge- sagt worden ist, zugeben, dass die in der Erklärung übernommene Verbindlichkeit von den Geschäften kein Opfer verlangt. Denn abgesehen davon, dass der Besuch der Handelsklasse mindestens den Grad allgemeiner Bildung verlangt, an welchen auf höheren Lehranstalten die Berechtigung für den einjährigen Militärdienst geknüpft ist, lässt sich erwarten, dass die Anleitung und Übung in den praktischen Comptoirarbeiten, der Unterricht in den Wissenschaften und Fertigkeiten, deren Kenntnis in der kaufmännischen Praxis entweder unmittelbar verlangt wird oder das Verständnis derselben fördert, diejenigen Schüler, ewelchen bei ihrem Abgange ein erfolgreicher Besuch der An- stalt bescheinigt awird, befähigen wird, in zwei Jahren wenigstens ein ebenso brauchbarer Commis zu werden, als es bei den anderen in längerer Zeit zu erzielen ist. Die Anstalt aber fühlt sich den Herren, welche jene Erklärung der Offentlichkeit gegenüber abgegeben haben, zu aufrichtigem