längst beantwortet; unser Zeitgeist bietet indessen wenig Aussicht, dass die ihm zu Grunde liegenden Schäden wirklich werden beseitigt werden. Wieder haben wir in jenen unglücklichen Kaufmannslehrlingen, die aus der Quarta resp. Untertertia abgehen, den Fall vor uns, dass durch den Wunsch der Eltern, ihren Kindern im Alter von 9 Jahren noch jede Lebensstellung offen zu erhalten, ohne dass sie sich darum kümmern, welche Opfer an Geld und Zeit ihnen abverlangt, welche Ansprüche an die Kraft und Stetigkeit ihres Wollens werden gestellt werden, die Wahl der Schule verfehlt und schliesslich, wenn der Schulbesuch vorzeitig abgebrochen werden muss, Kinder dem Leben zugeführt werden, die weder anderen sich nützlich zu machen, noch sich selbst Genüge zu leisten im Stande sind. Während die Knaben-Bürgerschule in einem kleineren Bereiche mensch- lichen Wissens ihre geistigen und moralischen Kräfte gehörig mit steigendem Alter zur Entwicke- lung gebracht und so Menschen herangebildet hätte, welche wissen und begreifen, wozu sie dasind, werden sie auf höheren Lehranstalten, wie die Erfahrung sattsam lehrt, meist wegen der Schwie- rigkeit in der Erlernung der fremden Sprachen in den unteren Klassen fortgesetzt aufgehalten und versäumen nicht nur die Zeit, in der sie Nützliches lernen könnten, sondern bleiben auch auf Bil- dungsstufen zurück, deren Lehrgang darauf berechnet ist, jüngeren Schülern die diesen ent- sprechende Bildung des Verstandes und Charakters zu geben. Aus diesem Zurückbleiben in geistiger und sittlicher Beziehung entwickelt sich dann nicht selten eine gewisse Verkommenheit, ein Hang zu unnützem Wesen und Treiben, der vollends den erziehlichen Einfluss des Elternhauses und der Schule behindert und die Fortschritte hemmt. Wenn sie aber dann aus der Schule ge- nommen werden, so fehlt es in vielen Fällen nicht an dem Dünkel, dass die Erlernung eines Hand- werkes zu dem voraufgehenden Bildungsgange doch nicht in dem richtigen Verhältnis stehe. In dieser UÜberschätzung des eigenen Wertes und in vollständiger Verkennung der Lebenswahrheit, dass jeder Stand ehrliche und angestrengte Arbeit erfordert, mit dieser aber auch stets Achtung und Ansehen im bürgerlichen Leben gewonnen wird, ergreift man den Kaufmannsstand, indem man sich allerlei neuen IIlusionen hingiebt und selbstverständlich neuen Enttäuschungen ent- gegengeht.—
Es versteht sich von selbst, dass die Anstellung solcher ganz mangelhaft geistig ent- wickelten Lehrlinge in den Geschäften diesem ihrem Standpunkte entsprechend sich gestaltet, dass von einem Erlernen der Handlung bei ihnen wenigstens in der ersten Zeit nur sehr teilweis die Rede sein kann, dass ihre Funktionen viel mehr die eines Laufburschen oder ähnlicher Dienstboten, als eines Kaufmannslehrlings sind. Diese für die Geschäfte sich ergebende Notwendigkeit hat die Praxis zu einer Art von Gesetz ausgebildet. Es giebt bekanntlich Prinzipale, welche es bequem, nicht aber unangemessen finden, durch Anstellung solches Lehrlings eine Person in dem Bestande ihres Dienstpersonals zu ersparen; und dieser Gebrauch wird dann keineswegs selten auch auf geistig weiter entwickelte Lehrlinge ausgedehnt, wo an sich jene Notwendigkeit nicht mehr vorliegt. Derjenige, welcher die beiden vorbezeichneten Schäden in unseren Lehrlingsverhält- nissen zu beseitigen hätte, würde gewiss Mühe haben festzustellen, welchen von beiden man gegen- wärtig als die Ursache des andern anzusehen habe, nachdem beide zu einem Arrangement gekom- men sind. Gleichwohl müssen sie als Schäden anerkannt werden, ebensowohl im Interesse der- jenigen, welche von jenem Abkommen Nutzen ziehen, als derjenigen, für welche dies nicht vor- handen ist. Denn die ersteren anlangend, muss man fragen, was aus solchen jungen Leuten wird, die an sich schon mangelhaft ausgebildet in die Lehre treten, wenn sie noch längere Zeit ohne


