durchschnittlich erreicht zu werden pflegt, so werden diejenigen schwerlich jenem Unterrichte ge- wachsen sein, welche um einen zwei- oder dreijährigen Kursus tiefer stehen. Man denke doch nur daran, wie schwierig der Stand ist, welchen auf guten Gymnasien oder Realschulen, in denen Ober- und Unter-Sekundaner oder Ober- und Unter-Primaner je in demselben Cötus unterrichtet werden, die untere Ordnung gegen die obere hat, um sich zu behaupten; und doch ist hier die helfende Hand des Lehrers bereit, den Schwachen zu stützen, sowie die Ordnung der Schule eine stetige und geregelte Thätigkeit bei ihren Schülern mit sich bringt. Was aber wird aus jenen Hospitanten auf der Hochschule, wo der Lehrer in vielen Fällen gar nicht, in anderen wenig Zeit, Beruf und Pflicht hat sich um den Einzelnen zu kümmern und schwerlich solchen zumeist seine Aufmerksamkeit zuwenden wird, von denen er sich sagt, dass sie eigentlich in den Unterricht nicht gehören; wo unter dem Genuss akademischer Freiheit, die unser verdienstvoller M. M. v. Weber selbst bei den Studierenden technischer Hochschulen auf ein Minimum beschränkt wissen wollte, die Pflicht als Genossin der Annehmlichkeit des kameradschaftlichen Verkehrs nicht selten eine traurige Rolle spielt? Oder glaubt man vielleicht, dass die mangelhaft Vorbereiteten, also die- jenigen, an deren Pflichtgefühl die höchsten Anforderungen gestellt werden, sofern sie jugendlichem Frohsinn überhaupt zugänglich sind, auf diese Annehmlichkeit verzichten werden?
Man pflegt den bezeichneten Missgriff in der Wahl der technischen Lehranstalt mit den Vorteilen zu entschuldigen, welche dem jungen Manne in seinen späteren Berufsstellungen aus dem Besitze eines Zeugnisses über den Besuch einer technischen Hochschule erwachsen, und in der That liest man in jeder grösseren Zeitung, in jedem Wochenblatte des Ingenieur-Vereins, dass für die eine oder andere Stelle Ingenieure„mit akademischer Bildung“ gesucht werden.
Auf diesen Einwand ist zuzugeben, dass wenn das betreffende Etablissement wirklich einen Ingenieur mit akademischer Bildung nöthig zu haben glaubt— wenn jener Zusatz nicht etwa gleich- bedeutend ist, wie in andern Annoncen gesagt zu werden pflegt, mit„theoretischer Ausbildung“— Stellen, wie die vorbezeichnete, einem jungen Manne, der auf Grund der allgemeinen Bildung eines Unter- oder Ober-Sekundaners unserer Gymnasien etc. den zweijährigen Fach-Kursus einer Gewerbe- schule absolviert hat, wirklich unzugänglich sind. Ist das aber, muss man fragen, ein Unglück für diese Techniker mittleren Ranges? Ist die bestehende Ordnung, welche bestimmt, dass die- jenigen, welche mehr Zeit, Mühe und Geld auf ihre Ausbildung verwandt haben, auch weitergehende Ansprüche im Berufsleben zu stellen berechtigt sind, als Andere, eine ungerechte? und vor Allem: würde für die Erstgenannten die Lage dadurch irgend gebessert werden, dass man sie aaf eine technische Hochschule schickte, sich dort mit Dingen befassen liess, die niemals in Fleisch und Blut bei ihnen übergehen werden, und es am Ende dahin brächte, dass sie zu gar nichts, auch nicht zu den Verrichtungen zu gebrauchen sind, für welche sie auf einer Gewerbeschule sich recht wohl hätten befähigen können? In erster Linie gehört, wie man zugeben wird, um Ansprüche auf höhere Stellungen, die dem Inhaber eine grössere Verantwortung auferlegen, zu erheben, die Eigenschaft persönlicher Tüchtigkeit, und schwerlich wird in der Konkurrenz des praktischen Lebens jemals ein Mangel an dieser durch den Besitz eines Zeugnisses über den Besuch einer technischen Hochschule ersetzt werden. Schwerlich wird auch, wenn das Leben mit seiner unerbittlichen Strenge ihn nach seinen Fähigkeiten auf die Stelle bringt, auf welche er gehört, dieser Besitz ihm selbst auf die Dauer Ersatz für die Enttäuschungen bieten, zu denen das unberufene Sicheindrängen in eine höhere Laufbahn den Grund gelegt hat— Enttäuschungen, die gewiss darum nicht weniger


