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In einem Zeitpunkte, wo eine Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Gewerbe und Handel nach jahrelangem Rückgange bez. Stillstande fast allseitig zugegeben wird, darf erwartet werden, dass das Publikum auch sich mehr, als bisher, denjenigen Lehranstalten zuwenden werde, welche ihre Schüler für einen solchen Beruf auszubilden haben. So weit diese unter den gegenwär- tigen Konjunkturen naheliegende Bemerkung die technischen Mittelschulen mit abschliessendem Kursus angeht, darf aber nicht unbeachtet bleiben, dass sie nicht allein deshalb des gehörigen Zuspruchs von Seiten des Publikums entbehrt haben, weil überhaupt wenig junge Leute vorhanden ge- wesen sind, welche von der Stufe allgemeiner Bildung aus, die zur Erlangung des einjährigen Militär- dienstes gefordert wird, einem technischen oder kaufmännischen Berufe sich zuwenden, resp. eine technische Bildung suchen. In ungleich höherem Masse ist diesen Anstalten bei Hebung ihrer Frequenz das Herkommen hinderlich gewesen, dass jene Schüler es vorziehen, auf technischen Hochschulen, wenn nicht als Studierende, wenigstens als Hospitanten, Aufnahme zu suchen, und so die Schulen umgehen, welche für sie ins Leben gerufen sind.
Niemand kann vernünftiger Weise daran denken, dass den technischen Hochschulen zur Beseitigung dieser Ungehörigkeit das Recht Hospitanten zuzulassen irgendwie beschränkt würde, sofern sie nicht aus sich und im Interesse der ihnen Angehörenden dieser Freiheit Grenzen setzen. Niemand kann sich darüber wundern, dass junge Leute, denen es aus irgend einem Grunde ver- sagt ist, den ganzen Kursus einer neunklassigen höheren Lehranstalt zu absolvieren und so die zum erfolgreichen Besuch der technischen Hochschulen erforderliche Vorbildung zu erlangen, der Mehr- zahl nach sehr geneigt sind, sich und anderen vorzureden, dass auch pei unvollständiger Vorberei- tung der Besuch einer Hochschule für sie vorteilhafter würe, als der einer Gewerbschule. Wohl aber darf von den Eltern und den sonstigen Angehörigen eines angehenden Technikers erwartet werden, dass sie ein unbefangenes Urteil in dieser Frage sich bewahren, sowie ihren Einfluss zur Durchführung dessen, was richtig und heilsam ist, geltend machen; und es kann darüber, was dieses Richtige sei, kein Zweifel bestehen. Denn wenn, wie allgemein bekannt ist, der Unterricht an den technischen Hochschulen die Kenntnisse, und was noch wichtiger ist, diejenige geistige
Reife voraussetzt, welche durch Absolvierung eines 9jährigen Kursus unserer hoheren Lehranstalten


